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Frau mit fiktiven Dating-Partnern betrogen

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Die Geschäftsführerin einer Partneragentur trieb von 2017 bis 2019 ein übles Spiel mit ihren Diensten. Sie schloss mit einer Frau, die auf der Suche nach einem Mann war, einen einjährigen Vertrag über 790 Franken ab. Sodann schlug sie ihrer Kundin einen Kandidaten namens «Gérard», vor, den die Kundin ablehnte, weil er nicht ihren Vorstellungen entsprach.

Fiktive Anwärter präsentiert

Daraufhin präsentierte die Agentin der Partnersuchenden vier fiktive Männer basierend auf echten Profilen, die sie leicht abänderte, um den Wünschen der Kundin gerecht zu werden. Als die Kundin Interesse zeigte, gab die Partnervermittlerin an, dass die Männer kein Treffen wünschten oder dass sie nicht erreichbar seien. Am Ende des Vertrags erneuerte die Geschäftsführerin der Partneragentur den Vertrag umsonst für ein weiteres Jahr. Dies, nachdem die Kundin 400 Franken zurückverlangt hatte, weil sie mit den Diensten der Agentur nicht zufrieden war. Erneut wurden ihr fünf fiktive Kandidaten vorgeschlagen, die dann nach Angaben der Partnervermittlerin nicht Willens waren, die Kundin zu treffen respektive nicht erreichbar waren. In der Folge zeigte die glücklose und betrogene Kundin die Geschäftsfrau an.

Bedingte Geldstrafe

In ihrem Strafbefehl stellt die Staatsanwaltschaft nun fest, dass die Angeschuldigte auf arglistige Weise die Profile verändert hatte, so dass die Kundin im Glauben, es handle sich um echte Kandidaten, geschädigt wurde. Die Angeschuldigte wurde von der Staatsanwaltschaft per Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 30  Tagsätzen à  30 Franken verurteilt sowie zu einer Busse von 300  Franken.

rsa

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