Eine grosse Geburtstagsparty im Wald – das tönt verlockend, ist aber nicht erlaubt. Das haben fünf Freundinnen und Freunde zwischen 23 und 27 Jahren festgestellt. Sie haben letzten Sommer in der Nacht auf den 17. August im Châtillon-Wald in Posieux ein Fest organisiert, an dem rund hundert Personen teilgenommen haben. Als die Polizei vor Ort eintraf, stellte sie laut Strafbefehl fest, dass die Partygänger in verschiedenen Gruppen im Wald verteilt waren, dass aus Lautsprechern Elektromusik dröhnte und mehrere Spots ein rosa Licht in den Wald strahlten.
Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat die fünf Organisatorinnen und Organisatoren nun mittels Strafbefehl verurteilt: Sie alle müssen je eine Busse von 300 Franken bezahlen sowie Verfahrenskosten von 191 Franken, weil ihre Party mitten im Wald negative Auswirkungen auf die Wildtiere hatte – und weil sie kein Patent beantragt hatten.
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