Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das Bundesgericht spricht alle frei

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

57 Millionen Franken: So gross war das Loch, das der Vermögensverwalter der Lausanner Firma Hope Finance mit riskanten Anlagen in die Kasse der Pensionskasse der medizinisch-sozialen Dienste des Saanebezirks (ACSMS) gerissen hatte. Nun hat das Bundesgericht über den Fall entschieden – und in seinem gestern veröffentlichten Urteil alle Angeklagten freigesprochen.

Die stellvertretende Freiburger Generalstaatsanwältin Alessia Chocomeli hatte vier Mitgliedern des Stiftungsrats der Pensionskasse ACSMS ungetreue Geschäftsbesorgung vorgeworfen. Den Revisor und eine Vorsorgeexpertin klagte sie wegen Verstössen gegen das Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG) an. Das Freiburger Kantonsgericht befand im letzten Juni, dass die Geschäftsführung dem Stiftungsrat als Ganzes oblag und nicht an die Mitglieder der Anlagekommission delegiert wurde. Aus diesem Grund seien die Kommissionsmitglieder nicht wegen ungetreuer Geschäftsbesorgung strafbar.

Die Profis verurteilt

Den Revisor und die Vorsorgeexpertin sprach das Kantonsgericht dagegen teilweise schuldig. Den Revisor verurteilte das Kantonsgericht wegen Mittäterschaft ab dem Rechnungsjahr 2010 zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren. Auch die Vorsorgeexpertin wurde verurteilt: Sie habe als Chefin ihrer Beraterfirma die Verantwortung für ihren Mitarbeiter gehabt, der das Expertenmandat ausgeübt habe. Das Kantonsgericht verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagsätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft zog das Urteil vor das Bundesgericht. Doch die Lausanner Richter zerzausen nun das Urteil des Kantonsgerichts – und die Anklageschrift von Chocomeli gegen die Vorsorgeexpertin. Sie sei zu wenig detailliert und belege die juristischen Vorwürfe nicht konkret. «Die verschiedenen Unterlassungen erlauben es dem Kantonsgericht nicht, die Vorsorgeexpertin zu verurteilen.» Denn diese habe wegen der Lücken in der Anklageschrift nicht genau gewusst, was ihr vorgeworfen werde, und habe sich nicht effizient auf die Verhandlung vorbereiten können.

«Es war ein sehr komplizierter und einmaliger Fall», sagt Chocomeli dazu. «Die Staatsanwaltschaft musste das Debakel untersuchen, denn die Leute wollten wissen, wie so etwas passieren konnte.» Sie habe ihre Arbeit so gut wie möglich gemacht und nehme nun zur Kenntnis, dass das Bundesgericht Kritik zu verfahrenstechnischen Punkten äussere.

Das Bundesgericht schickt den Fall nun zurück an das Kantonsgericht. Dieses muss über die Höhe der Entschädigung entscheiden, die die Freigesprochenen erhalten. Das Kantonsgericht hatte den Mitgliedern der Anlagekommission insgesamt 70 000 Franken Genugtuung und 855 000 Franken für Ausgaben und Schadenersatz zugesprochen.

Verfahren gegen Anlageberater

Der Stiftungsrat hatte fast das ganze Vermögen einem einzigen Vermögensverwalter der Lausanner Firma Hope Finance anvertraut. Dieser trieb die Pensionskasse mit seinen riskanten Anlagen in den Ruin. Er hatte sich mit der Staatsanwaltschaft auf ein abgekürztes Verfahren geeinigt: Er sollte wegen qualifizierter ungetreuer Geschäftsbesorgung, Veruntreuung und Geldwäsche eine unbedingte Haftstrafe von fünf Jahren absitzen. Doch das Wirtschaftsstrafgericht hat dies im November abgelehnt: Es forderte, dass der 49-Jährige sich wegen gewerbsmässigen Betrugs verantwortet, und Chocomeli musste nochmals über die Bücher. Sie hat die überarbeitete Anklageschrift letzte Woche an das Gericht überwiesen.

Liquidierte Pensionskasse

Die Berner Stiftungsaufsicht setzte die Pensionskasse im Dezember 2014 in Liquidation. Der nationale Sicherheitsfonds sicherte die Spar- und Altersguthaben ab, die Versicherten wurden einer anderen Kasse angeschlossen.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema