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Agglogemeinden gehen vor Bundesgericht

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Als der Staatsrat im Sommer 2019 seinen Revisionsvorschlag zum kantonalen Agglomerationsgesetz in die Vernehmlassung schickte, sollte damit eine gesetzliche Grundlage für sämtliche Gemeinden geschaffen werden, die ein Agglomerationsprogramm ausarbeiten möchten. Das Agglomerationsgesetz aus dem Jahr 1995 war dagegen einzig auf die institutionelle Agglomeration Freiburg ausgerichtet. Diesen Sommer ging dann die vorberatende Kommission des Grossen Rats noch einen Schritt weiter. Sie schlug vor, die Rechtsform der institutionellen Agglomeration ganz aus dem Gesetz zu streichen und durch einen Gemeindeverband zu ersetzen. Der Staatsrat schloss sich dem an, und der Grosse Rat segnete dies am 21. August mit 75 gegen 5 Stimmen ab.

Verlust von Errungenschaften

Nun wehren sich Avry, Belfaux, Givisiez, Granges-Paccot, Matran und Villars-sur-Glâne vor Bundesgericht gegen das revidierte Agglogesetz, wie sie gestern vor den Medien bekannt gaben. Grund: Die Gemeinden der Agglo Freiburg hätten zum veränderten Entwurf im Vorfeld keine Stellung beziehen können. «Damit wurde das rechtliche Gehör verletzt, was inakzeptabel ist», sagte Vladimir Colella, Syndic von Givisiez. Bruno Marmier, Gemeinderat von Villars-sur-Glâne, sagte: «Das Gesetz ist zwar nicht grundsätzlich schlecht», aber es gehe von der völlig hypothetischen Annahme aus, dass sich dem neuen Gemeindeverband alle Gemeinden des vom Bund festgelegten statistischen Perimeters freiwillig anschliessen würden. Und dass diese sich nebst der Erarbeitung gemeinsamer Massnahmen auch noch auf eine solidarische Finanzierung von Infrastrukturen, der Tourismus-, Kultur- und Wirtschaftsförderung sowie auf die Übernahme der bestehenden Schulden der Agglo Freiburg einigen würden. «Es ist aber viel wahrscheinlicher, dass die Gemeinden aufgrund ihrer unterschiedlichen Interessen nur in den vom Bund geforderten Bereichen zusammenarbeiten werden.»

All die Errungenschaften der Agglo und die nebst den Bundessubventionen austarierte solidarische Finanzierung von Projekten durch die Agglo gingen verloren, bedauerte der Syndic von Granges-Paccot, René Schneuwly. Michel Moret, Syndic von Avry, kritisierte, dass das Gesetz eine solide Übergangsregelung vermissen lasse. «Unsere Gemeinde weiss nicht, ob sie die Massnahmen, die sie jetzt realisiert und vorfinanziert, je vom neuen Gemeindeverband bezahlt bekommen wird.» Heute übernimmt die Agglo nach Abschluss der Arbeiten 50 bis 100 Prozent der Kosten, unabhängig von den Bundesbeiträgen.

«Seien Sie versichert, dass wir alles unternommen haben, um uns Gehör zu verschaffen», betonte Schneuwly. Aber weder der Grosse Rat noch der Staatsrat habe sie angehört. «Wir hatten keine andere Wahl, als zu klagen.» Man bleibe dennoch für eine Zusammenarbeit offen.

Reaktion

Steiert kritisiert Neinsager-Mentalität

Gemäss Syndic Thierry Steiert liegt es auf der Hand, warum sich die Stadt Freiburg den Beschwerdeführern nicht angeschlossen hat. «Wir können ja schlecht gegen etwas sein, wofür wir uns im Grossen Rat eingesetzt haben.» Er und Gemeinderat Laurent Dietrich waren Mitglieder der vorberatenden Kommission im Grossen Rat. «Uns war es wichtig, die Agglo für die Zukunft fit zu machen.» Das Vorgehen des Grossen Rats habe dem üblichen parlamentarischen Prozedere entsprochen. «Die Kommission hat einfach ihre Arbeit gemacht.» Dabei habe sie auch die Vernehmlassungsantworten zum staatsrätlichen Entwurf hinzugezogen. Es sei von Anfang an klar gewesen, dass auch die institutionelle Agglo zur Debatte stehe. Steiert wehrt sich zudem gegen den Vorwurf, dem Gesetz fehle eine solide Übergangsregelung: «So argumentieren Neinsagern, die nicht wollen, dass es vorwärts geht. Wir haben vier Jahre Zeit, die offenen Fragen zu klären.» Auf die Frage, wie es denn um die Fusion stehe, wo sich die Gemeinden Grossfreiburgs nicht einmal in der Agglofrage einig seien, sagt Steiert: «Konnte man je den Eindruck gewinnen, dass alle Gemeinden in diesem Projekt am gleichen Strick ziehen?»

rsa

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