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Generalräte kritisieren kommunale Initiative für eine Unterführung beim Bahnhof Düdingen

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Die Initiative für eine Unterführung beim Bahnhof Düdingen kommt zustande. Vier Fraktionen sehen dadurch das Projekt Valtraloc in Gefahr.

«Die Initiative gefährdet ein modernes Verkehrskonzept und die Ortsaufwertung in Düdingen», schreiben die Fraktionen Mitte, Freie Wähler-GLP-ML-CSP-Grüne, SP und die Junge Liste in einer gemeinsamen Medienmitteilung. Ihre Intervention richtet sich gegen die Gemeindeinitiative, die Mitte Mai von einem Initiativkomitee lanciert worden ist. Die Forderung der Initiative lautet, dass im Rahmen des Valtraloc-Projekts eine Personenunterführung zwischen Bahnhofplatz und Bahnhof erstellt sowie auf die Einführung von Tempo 30 auf der Hauptstrasse und allen Sammelstrassen verzichtet wird (die FN berichteten). Die nötigen Unterschriften sind bereits zusammengekommen (siehe Kasten).

In eine neue Richtung

Die überparteiliche Gruppe weist auf die Konsequenzen der Initiative hin: Die Subventionen für das genehmigte Verkehrskonzept wären gefährdet, eine Personenunterführung wäre mit hohen Zusatzkosten verbunden, und die Verkehrssicherheit würde vermindert. «Die Initianten führen Argumente an, die so nicht stimmen», sagt SP-Fraktionspräsident Patrick Schneuwly im Namen aller vier Fraktionen. Die Initiative konzentriere sich auf die Unterführung und Tempo 30 und lasse alle anderen Aspekte des Verkehrskonzepts ausser Acht. «Sie verlieren kein Wort über die geplante Aufwertung des Dorfs.»

Für Düdingen ist vorgesehen, den Strassenraum aufzuwerten, dem Langsamverkehr mehr Raum zu gewähren und das Strassenbild ansehnlicher zu gestalten. Bauliche Massnahmen wie ein überfahrbarer Mittelstreifen und Markierungen sollen den Verkehr beruhigen. «Wir wollen die Bevölkerung von Düdingen überzeugen, dass das vorliegende Konzept die Möglichkeit bietet, unser Dorf in eine neue Richtung zu lenken», so Patrick Schneuwly.

«Die Initianten führen Argumente an, die so nicht stimmen.»

Patrick Schneuwly
Präsident der SP-Fraktion

Das Verkehrskonzept Valtraloc, dem der Generalrat zugestimmt hat, sei in vielen anderen Gemeinden mit ähnlichen Verkehrsproblemen wie Köniz und Thun bereits erprobt und bewährt, heisst es in der Mitteilung der vier Fraktionen. Wo es umgesetzt worden sei, sei der Verkehr flüssiger gelaufen und sicherer geworden. «Die Aufwertung der Verkehrsfläche und damit dem Ortsbild bringen auch eine grosse Chance für Entwicklungen im Gewerbe und im soziokulturellen Bereich mit sich», heisst es in der Medienmitteilung. «Düdingen ist kurz davor, nach jahrelangem Ringen endlich einen konkreten Schritt vorwärts zu machen. Die Initiative gefährdet diesen Entwicklungsschritt», warnen die vier Fraktionen.

Subventionierung in Gefahr

Das lange geplante und mit verschiedenen Interessengruppen abgestimmte Projekt müsse unbedingt umgesetzt werden, verlangen sie. Ein grosses Argument ist der finanzielle Aspekt. Bund, Kanton und Agglomeration finanzieren die Projektkosten von rund 10,4 Millionen Franken mit rund 75 Prozent; der Anteil der Gemeinde wird auf netto rund 2,8 Millionen Franken geschätzt. Voraussetzung für diese Subventionen ist ein Baustart bis Ende 2025.

Die Forderung der Initianten würde eine Überarbeitung und eine neue Neuabsegnung durch diverse Amtsstellen mit sich bringen. Die Gegner der Initiative sind deshalb überzeugt: «Düdingen würde bei der Ortsdurchfahrt vor einem Scherbenhaufen stehen.» Denn, wenn es nicht reicht für Gelder des laufenden Agglomerationsprogramms, müsste Düdingen bis zur nächsten Tranche 2032 bis 2036 warten, ohne Gewissheit, ob und wie sich Bund und Agglo daran beteiligen. «Und ohne die Gelder könnte das Projekt nicht umgesetzt werden», heisst es in der Mitteilung.

Sie nehmen an, dass eine Unterführung zusätzliche 15 bis 20 Millionen Franken kosten würde. «Das von den Initianten geforderte Konzept würde somit für Düdingen Kosten von 25 bis 30 Millionen Franken verursachen, welche die Gemeinde grösstenteils selber bezahlen müsste.»

Teure Unterführung

«Gewiss werden mit Valtraloc nicht sämtliche Verkehrsprobleme in Düdingen gelöst», hält Patrick Schneuwly im Namen der vier Fraktionen fest. Das aktuelle Valtraloc-Projekt sehe aber Möglichkeiten für eine spätere Erweiterung und Anpassung vor. «Wenn wir feststellen, dass die vorgesehenen Massnahmen nicht die gewünschte Wirkung zeigen, kann eine Unterführung allenfalls eine Option sein, aber momentan ist sie nicht Teil davon.»

Rechtliche Zweifel

Obwohl das Initiativkomitee voraussichtlich genügend Unterschriften zusammenbekommt, sind die Befürworter des Valtraloc-Konzepts zuversichtlich. Denn sie bezweifeln, ob die Initiative überhaupt gültig ist, wie Patrick Schneuwly ausführt. Das Gesetz über die Gemeinden hält nämlich genau fest, welche Begehren in Form einer Initiative eingereicht werden können. Es muss im Falle von Düdingen zuerst abgeklärt werden, ob das Begehren nach einer Unterführung überhaupt Gegenstand einer Initiative sein kann.

Auch in Bezug auf das verlangte Verbot von Tempo 30 auf Sammelstrassen gibt es rechtliche Zweifel. Käme das Begehren der Initianten durch, müssten nämlich das bereits umgesetzte Tempo 30 und die Zone 30 auf Strassen wieder auf Tempo 50 zurückgebaut werden. Die Fraktionen Die Mitte, Freie Wähler-GLP-ML-CSP-Grüne, SP und die Junge Liste sehen dies einerseits als Rückschritt bei der Verkehrssicherheit. Andererseits wäre hier die Einheit der Materie nicht gewährleistet, wie Mitte-Fraktionspräsident Thomas Meyer erklärt. «Die Initianten koppeln die Unterführung, das Tempolimit auf der Hauptstrasse und die Forderung nach dem Rückbau von Tempo 30 auf Sammelstrassen mit einer Vorlage. Die Frage stellt sich, ob das zulässig ist.» sagt er.

Wenn die kommunale Initiative eingereicht ist, berät der Generalrat darüber, ob sie zulässig ist oder nicht. Für Düdingen ist es die erste kommunale Initiative. In der Stadt Freiburg gab es bereits zwei Vorstösse in Verkehrsangelegenheiten (Einbahnstrasse, blaue Zone). In beiden Fällen hat entweder die Gemeinde oder das Büro des Generalrats vor der Diskussion im Plenum ein Rechtsgutachten in Auftrag gegeben. Beide Initiativen wurden in der Folge für unzulässig erklärt.

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