Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Elternurlaub: Staatsrat will beobachten

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Motion und eine Volksmotion aus dem Kanton Freiburg wollen einen Elternurlaub einführen. Aufgrund von juristischen Schwierigkeiten empfiehlt der Staatsrat abzuwarten.

Zwei Vorstösse für die Einführung eines Elternurlaubs liegen in Freiburg derzeit auf dem Tisch. Doch der Staatsrat lehnt beide ab, wie er nun in einer Antwort auf eine Motion und eine Volksmotion schreibt. Er wolle lieber die bereits laufenden Diskussionen auf Bundesebene verfolgen.

Die Motion kommt von der Grossrätin Liliane Galley (Freiburg) sowie vom Grossrat Alexandre Berset (Lentigny), beide von den Grünen. Sie wollen, dass der Kanton Freiburg in Bundesbern eine Standesinitiative einreicht. Diese soll die eidgenössischen Räte auffordern, sich mit der Einführung eines nationalen Elternurlaubs zu befassen, oder wenigstens die gesetzlichen Grundlagen schaffen, damit Elternurlaube auf kantonaler Ebene möglich werden.

Zudem schlägt eine Volksmotion der Jungen Grünliberalen Freiburg vor, das Genfer Modell des Elternurlaubs auch im Kanton Freiburg einzuführen. Das würde einen Elternurlaub von 24 Wochen bedeuten, mit mindestens 16 Wochen für die Mutter sowie acht Wochen für den anderen Elternteil. Zwei Wochen könnten flexibel zwischen den Eltern übertragen werden. Der Elternurlaub würde auch für gleichgeschlechtliche Eltern und Adoptiveltern gelten. Für die Finanzierung bräuchte es eine zusätzliche Erwerbsausfallversicherung, zu der Arbeitgebende und Arbeitnehmende zu gleichen Teilen beitragen.

Umsetzung zieht sich hin

In seiner Antwort hält der Staatsrat fest, dass bei frischgebackenen Eltern meist die Frau ihr Arbeitspensum reduziere und der Mann weiterhin voll arbeite. Dies habe Folgen: «Da die beruflichen Laufbahnen von Müttern stark gebremst werden, erhalten sie im Ruhestand manchmal keine angemessene Rente und ihr Arbeitskräftepotenzial bleibt ungenutzt. Darüber hinaus haben Väter nur selten die Möglichkeit, sich an der Care-Arbeit zu beteiligen und während den ersten Lebenswochen des Kindes eine starke Bindung zu ihm aufzubauen.»

Die Einführung eines Elternurlaubs werde jedoch derzeit durch «erhebliche juristische Schwierigkeiten» behindert, gibt die Kantonsregierung in ihrer Antwort zu bedenken. Denn nach einer Volksabstimmung zieht sich die Einführung des Elternurlaubs in Genf hin. Der Grund gemäss dem Freiburger Staatsrat: «Das Bundesrecht lässt den Kantonen bis heute keinen Spielraum, um auf kantonaler Ebene einen Urlaub für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer des Privatsektors einzuführen oder eine Erwerbsausfallentschädigung für einen solchen Elternurlaub zu schaffen.» Um dennoch auf kantonaler Ebene einen Elternurlaub einführen zu können, sei Genf mit einer Initiative bei den eidgenössischen Räten vorstellig geworden, wie auch die Kantone Wallis und Jura. «Die eidgenössischen Räte befassen sich also bereits mit dieser Frage», stellt der Staatsrat fest. Somit braucht es aus seiner Sicht keinen zusätzlichen Vorstoss aus Freiburg.

Paralleles System aufbauen

Unabhängig davon bevorzugt der Staatsrat beim Elternurlaub eine schweizweit einheitliche Lösung, anstatt kantonal unterschiedliche Modelle einzuführen. Denn Freiburg müsste für die Finanzierung von Grund auf ein neues System aufbauen, das parallel zum bestehenden eidgenössischen Erwerbsersatzsystem funktionieren würde. «Die Umsetzung eines Elternurlaubs auf Bundesebene, basierend auf dem bestehenden Mutterschaftsurlaub und dem Urlaub des anderen Elternteils, wäre rationeller in der Durchführung und getreuer dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit», so die Kantonsregierung. Gleichzeitig wäre die Gleichbehandlung im ganzen Land gewährleistet. Die Kosten für die Einführung einer solchen Massnahme solle der Bund übernehmen.

Die Entscheidung, ob Freiburg die Diskussionen in den eidgenössischen Räten nur verfolgen oder dort mit einem eigenen Vorstoss vorstellig wird, liegt nun in den Händen des Kantonsparlaments. Dessen Mitglieder werden in einer der nächsten Sessionen die Motion und die Volksmotion beraten.

Kommentar (0)

Schreiben Sie einen Kommentar. Stornieren.

Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht. Die Pflichtfelder sind mit * markiert.

Meistgelesen

Mehr zum Thema