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Die teuren Medikamente werden nun günstiger, die billigen hingegen teurer

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Ab dem 1. Juli ändern sich die Preise für alle rezeptpflichtigen Medikamente. Was die Reform für Dafalgan, Xarelto und Co. bedeutet.

Je teurer das Medikament, desto grösser ist heute die Vertriebsmarge für den Verkäufer. Das soll sich nun ändern. Ab dem 1. Juli erhalten Apotheken, Arztpraxen und Spitäler in absoluten Frankenbeträgen immer gleich viel Marge – ganz egal, ob sie ein teures Originalpräparat oder ein günstigeres Generikum verschreiben.

Mit dieser Änderung sollen die hierzulande relativ tiefen Verkaufszahlen von Generika und Biosimilars, das heisst von Nachahmerprodukten von Biopharmaka, gesteigert und die Medikamentenkosten gesenkt werden.

Der Spitalverband H+, die Apothekerorganisation Pharmasuisse, der Kassenverband Curafutura sowie die Ärztegesellschaft FMH, welche den Margenkompromiss zusammen ausgehandelt haben, versprechen sich davon unmittelbar jährliche Einsparungen von 60 Millionen Franken – und mittelfristig «zusätzliche jährliche Einsparungen von mehreren hundert Millionen» Franken, wie sie am Donnerstag mitteilten. Denn sie gehen davon aus, dass in naher Zukunft mehr Generika und Biosimilars auf die sogenannte Spezialitätenliste (SL) aufgenommen und folglich von der obligatorischen Grundversicherung vergütet werden.

Ein Drittel der Medikamente werden teurer

Solange die Apotheken, Praxen und Spitäler bei teuren Medikamenten deutlich mehr verdienten als bei günstigen, war der Anreiz für sie, den Patienten billigere Präparate zu verkaufen, klein. Mit der neuen nMargenregelung werden nun – vereinfacht gesagt – die teuren Medikamente ziemlich günstiger, die billigen hingegen etwas teurer. Mit der Revision des Vertriebsanteils werden gemäss Curafutura zwei Drittel der Medikamente günstiger, ein Drittel wird teurer. Dieser zweite Teil der Reform ist der Preis, den die Krankenkassen bereit waren, zu zahlen, um eine einheitliche Marge durchzusetzen und damit die kostentreibenden Fehlanreize im Vertriebssystem zu eliminieren.

Die Preisanpassungen betreffen aber ausschliesslich jene Medikamente, die auf der Spezialitätenliste (SL) aufgeführt sind, also von der obligatorischen Krankenversicherung vergütet werden.

Bei den günstigen rezeptpflichtigen Medikamenten mit einem Fabrikabgabepreis von bis zu 7,99 Franken gibt es einen einheitlichen Packungszuschlag von 9 Franken. Er ersetzt die preislich abgestuften Zuschläge von 4 respektive 8 Franken. Ein Päckchen des Schmerzmittels Dafalgan (1 Gramm mit 16 Tabletten) kostet demnach neu 12.15 statt 7.20 Franken. Das sind 4.95 Franken mehr als zuvor. Der Preis für eine Schachtel Aspirin Cardio (100 mg mit 98 Stück) liegt neu bei 16.15 statt 15.50 Franken.

Bei den teuren Medikamenten mit einem Fabrikabgabepreis von 8 bis 4720.99 Franken gibt es einen einheitlichen Zuschlag von 16 Franken. Er ersetzt mehrere, preislich abgestufte Zuschläge von 12 bis n240 Franken. Ein Päckchen des Blutverdünners Xarelto 20 Milligramm mit 98 Tabletten kostet demnach neu nur noch 266.75 statt wie bis anhin 280.95 Franken. Ein anderes Beispiel: Eine Packung Magnesium Diasporal 300 Milligramm mit 50 Dosen kostet nur noch 38.30 statt 39.55 Franken.

Bei den sehr teuren Medikamenten mit einem Fabrikabgabepreis von 4721 bis 100’000 Franken gibt es einen einheitlichen Zuschlag von 300 Franken. Er ersetzt den Zuschlag von 240 Franken. Diese ganz teuren Medikamente werden also zum Teil ebenfalls leicht teurer. Das fällt aber nicht so stark ins Gewicht, da diese bloss 1 Prozent der jährlich verrechneten Medikamentenpackungen ausmachen. Das Krebsmedikament Tafinlar 75 mg mit 120 Kapseln kostet demnach neu 5717.50 statt 5650.40 Franken. Also 67.10 Franken mehr.

Bei den nicht rezeptpflichtigen Medikamenten ändert sich nichts. Sie sind von der neuen Margenregelung nicht betroffen. Eine Packung Dafalgan 500 Milligramm mit 16 Tabletten etwa kostet in der Apotheke auch weiterhin 2.70 Franken. Der Preis für ein Fläschchen Vitamin-D3-Tropfen Vi-De 3 bleibt bei 4.60 Franken.

Die neue Margenregelung, die nun am 1. Juli in Kraft tritt, eliminiert auch einen Fehlanreiz, der die Patienten derzeit teuer zu stehen kommen kann. Denn seit Anfang Jahr müssen sie bei Medikamenten, für welche es ein günstigeres Generikum mit dem identischen Wirkstoff gibt, 40 statt nur n10 Prozent Selbstbehalt zahlen. Solange aber Ärzte, Apotheken und Spitäler beim Verkauf teurer Originalpräparate mehr verdienten als beim billigeren Nachahmerprodukt, mussten die Patienten letztlich selber darüber wachen, ob es für sie nicht eine günstigere Alternative gäbe. Nun, da der Margenverdienst für alle vereinheitlicht wurde, dürften sie dabei mehr Hilfe bekommen.

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