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Die schwere Geburt eines Gesetzes

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Der Staatsrat legt dem Grossen Rat einen Entwurf des Gesetzes über die Verhütung von Unfällen auf Baustellen vor. Dies geschieht fast zehn Jahre nach dessen Auftrag.

Und plötzlich ging es zügig.

Noch in der vergangenen Mai-Session musste Olivier Curty einen Bussgang durch das Parlament antreten, weil der Staatsrat eine Motion aus dem Jahr 2015 endgültig abschreiben wollte. Nun hat die Regierung dem Grossen Rat stattdessen einen Gesetzesentwurf zur Verhütung von Unfällen auf Baustellen vorgelegt – exakt 50 Tage später.

Wie ist das möglich?

Die kurze Antwort lautet: Staatsrat Curty genügte ein Griff in die Schublade. Dort liege das Gesetz bereit, sagte er in der Mai-Session des Kantonsparlamentes. Und: «Sie können es morgen in der Kommission besprechen.»

Nun, gerade «morgen» wurde es nicht. Aber zügig ging es. Plötzlich. Denn die Geschichte dauert bereits weit länger als diese 50 Tage. Genau genommen mehr als neun Jahre.

Die Begeisterung hält sich in Grenzen

Am 20. Februar 2015 hat der Grosse Rat die Motion seiner damaligen SP-Abgeordneten Xavier Ganioz und Jacques Vial an den Staatsrat überwiesen. Sie verlangte die Erarbeitung eines Gesetzes zur Unfallverhütung auf Baustellen. Im Mai 2016 habe der Staatsrat schliesslich festgestellt, «dass die Annahme einer kantonalen Gesetzesgrundlage eine bessere Koordination zwischen den Aufsichtsbehörden des Bundes, der Kantone und der Gemeinden erlauben und den Schutz der Arbeitnehmenden, Selbständigerwerbenden und Dritten vereinheitlichen würde». Kurz darauf nahm der Grosse Rat die Motion an. Er verpflichtete den Staatsrat damit, eine Gesetzesvorlage auszuarbeiten.

Und dann geschah … nichts. Zumindest nicht in der Öffentlichkeit. Denn im Hintergrund erarbeitete der Staatsrat das Gesetz über die Verhütung von Unfällen auf Baustellen VUBG. Er schickte es schliesslich 2021 in die Vernehmlassung und gab ein Rechtsgutachten in Auftrag.

«Eine Gesetzesgrundlage würde die Koordination zwischen den Aufsichtsbehörden vereinheitlichen.»

Aus der Botschaft des Staatsrats

Wieder drei Jahre später, im Mai dieses Jahres, folgte Curtys Gang nach Canossa. Denn der Volkswirtschafts- und Berufsbildungsdirektor empfahl dem Grossen Rat, die unterdessen neunjährige Motion abzuschreiben. Damit fand er sich im Kreuzfeuer der Kritik wieder. Das Parlament wies ihn zurecht. Der Grosse Rat widersetzte sich der Abschreibung mit 52 zu 43 Stimmen bei einer Enthaltung.

Nun liegt der Entwurf also vor. Und noch immer scheint der Staatsrat alles andere als überzeugt davon.

Folgt nun endlich der letzte Akt?

Er sei, schreibt der Staatsrat in der Mitte Juli veröffentlichten Botschaft zum Gesetz, nach wie vor «der Ansicht, dass die durchaus lobenswerten Ziele der Verfasser der Motion auch ohne Einführung eines neuen Gesetzes erreicht werden können». Er sei überzeugt, dass «ein spezifisches Gesetz über die Unfallverhütung auf Baustellen nur schwer umsetzbar wäre und keine grössere Sicherheit auf Baustellen und in deren Umgebung bieten würde».

Trotzdem, so räumt der Staatsrat ein, könne das geltende Recht noch verbessert werden – und zwar «insbesondere bezüglich der Nutzung gefährlicher Arbeitsmittel». Er lässt deshalb nun ein Reglement ausarbeiten, das eine Führerausweispflicht für das Bedienen gewisser Baumaschinen einführt. Die davon betroffenen Partner sollen in den Prozess einbezogen werden.

«Ein spezifisches Gesetz wäre nur schwer umsetzbar und würde keine grössere Sicherheit auf Baustellen bieten.»

Aus der Botschaft des Staatsrats

Auch das Klima spielt mit rein

Weiter stellt er eine Situations- und Bedarfsanalyse der Gefährdung von Bauarbeitern durch Hitzeperioden in Aussicht. Auch dafür will er sowohl mit Unternehmen als auch mit Arbeitnehmervertretungen zusammenarbeiten. Er will auch die beteiligten Behörden einbeziehen, also insbesondere die Gemeinden. Denn in ihrer Kompetenz liege bereits heute die Überwachung der Befolgung des Gesetzes, der Reglemente, der Pläne und der Bewilligungsbedingungen.

Nun wird sich der Grosse Rat abermals mit dem Thema befassen müssen. Vielleicht ist es ja das letzte Mal.

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