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Der Staatsrat ist gegen eine Meldestelle zur Asylbetreuerorganisation ORS

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Die private Organisation ORS betreut im Kanton Freiburg Asylsuchende. Zwei Grossräte verlangen eine Meldestelle, wenn es zu Problemen mit ORS kommt, doch der Staatsrat lehnt dies ab.

Die SP-Grossräte Alexander Schroeter (Murten) und Marie Levrat (Vuadens) stellen in einer Anfrage an den Staatsrat fest, dass es für Asylsuchende oft schwierig sei, zu verstehen, worauf sie Anspruch haben und ob die Personen, die sie betreuen, ihre Pflichten verletzen oder sich unangemessen verhalten. «Gesammelte Berichte über Probleme und Mängel von ORS im Kanton scheinen darauf hinzudeuten, dass es in jüngster Zeit echte Probleme gegeben hat», schreiben sie und bemerken, dass sich Asylsuchende häufig nicht trauen, Probleme zu melden, weil sie Repressalien und Konsequenzen für ihr Asylverfahren fürchten. «Es scheint zwingend notwendig, dass der Kanton einen Kommunikationskanal schafft, der es jedermann und -frau ermöglicht, Probleme im Zusammenhang mit ORS anonym zu melden, wie dies in den Bundesasylzentren der Fall ist», geben sie zu verstehen und warten mit mehreren Fragen an die Freiburger Regierung auf.

Nicht hilfreich

So wollen die SP-Grossräte wissen, ob der Staat beabsichtige, eine Seite auf seiner Website und/oder eine unabhängige Meldestelle einzurichten, über welche Asylsuchende Probleme bei der Betreuung anonym melden können. «Es bestehen auf mehreren Ebenen Möglichkeiten für die Übermittlung von Beschwerden, die auch genutzt werden», hält der Staatsrat fest und gibt zu verstehen, dass die Vielfalt der Beschwerden und Fragen, die über diese Kanäle weitergeleitet werden, die Effizienz des derzeitigen Systems zeige. «Der Staatsrat ist der Ansicht, dass eine Anlaufstelle für anonyme Meldungen im derzeitigen Kontext nicht hilfreich ist und keine zufriedenstellenden Ergebnisse erzielen würde», ist er überzeugt und beabsichtigt somit nicht, eine solche Meldestelle einzurichten.

Regelmässige Kontrollen

Der Staatsrat erinnert weiter an die Verfügungen von ORS, die eine Rechtsmittelbelehrung enthalten, welche es den Asylsuchenden ermöglicht, eine Beschwerde einzureichen. Weiter können das Sekretariat der Gesundheitsdirektion und das kantonale Sozialamt Meldungen und Beschwerden entgegennehmen, anonym oder nicht. Weiter ist zu vernehmen, dass das Sozialamt überprüfe, ob die für die Sozialhilfe geltenden Gesetze und Richtsätze richtig angewandt und die vom Staat und Bund erteilten Hilfsmittel zweckbestimmt verwendet würden. «Zur Überprüfung der Unterbringung und Betreuung finden regelmässig unangekündigte Besuche in den Unterkünften statt», verrät der Staatsrat und weist darauf hin, dass unter anderem die sanitären Bedingungen, der Betrieb und die Sauberkeit der Unterkünfte geprüft würden sowie die Prozesse und die Organisation, die Betreuungsqualität unter Berücksichtigung der Bedürfnisse der Asylsuchenden, die Hausordnung und der Umgang mit Risiken und unvorhergesehenen Ereignissen. Dazu würden Berichte erstellt und gegebenenfalls eine regelkonforme Anpassung gefordert.

Eine Taskforce

Laut Staatsrat stellt eine Taskforce das Follow-up sicher. «Die Taskforce trifft sich alle zwei Monate und bringt die verschiedenen Beteiligten wie ORS, Caritas, Polizei und die Bildungsdirektion an einen Tisch», schreibt er und informiert, dass die Follow-up-Gruppen unter dem Vorsitz der Gesundheitsdirektion, in denen Gemeindebehörden, der Auftragnehmer, die Polizei und die betroffenen Organisationen vertreten sind, sich mehrmals im Jahr für eine Bestandsaufnahme zum Betrieb der Unterkünfte treffen. «Dank dieser können die Aktivitäten der Unterkünfte in Bezug auf ihre Umgebung reguliert werden», lässt er weiter verlauten.

Schliesslich versichert der Staatsrat, dass er und die zuständigen Dienststellen die Beschwerden sehr ernst nehmen. Dabei würden die Auftragnehmer systematisch dazu aufgefordert, Stellung zu beziehen. «In diesem Rahmen können Besuche vor Ort von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Sozialamts oder sogar des Amtsvorstehers organisiert werden, bei denen die Betroffenen an ihrem Lebensort angehört und die bestgeeigneten Massnahmen zur Verbesserung der Situation festgelegt werden», hält die Freiburger Regierung fest.

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