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Chinesischer Billighändler Temu versucht Klage in der Schweiz abzuwehren

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Die Schweizer Detailhändler haben beim Bund Klage gegen die Geschäftspraktiken des Billig-Händlers eingereicht. Der Druck zeitigt erste Reaktionen aus China.

Der chinesische Onlinehändler Temu ist in die Schweiz gekommen, um zu bleiben. Diese Erkenntnis hat sich mittlerweile im Schweizer Detailhandel durchgesetzt. Die hiesigen Händler sind deshalb zum Gegenangriff auf die Billig-Plattform übergegangen. Dabei bedienen sie sich des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) und der Preisbekanntgabeverordnung (PBV). In einer Klage, die die Swiss Retail Federation kürzlich beim Staatssekretariat für Wirtschaft (Seco) deponiert hat, rügt der Verband verschiedene Punkte.

Nicht nur erfüllten viele Produkte die hiesigen Sicherheitsvorschriften nicht. Temu verscherble seine Ware auch unter dem Einkaufspreis, werbe mit Fake-Rabatten und versuche die Kunden mit irreführenden Behauptungen wie «nur noch 5 Stück übrig!» oder «Fast ausverkauft» zu ködern. All dies, so der Verband, widerspreche dem Schweizer Gesetz.

«Es kann nicht sein, dass die Schweiz zusieht, wie solche Plattformen sich sozusagen im rechtsfreien Raum breitmachen, ohne sich an lokale Regeln zu halten», sagt Dagmar Jenni, Direktorin der Swiss Retail Federation, auf Anfrage. «Ein solches Signal ist verheerend und ein absolut falsches Zeichen an die übrigen Wettbewerber.»

Temu macht ein ungewohntes Angebot

Der Druck der Schweizer Händler zeigt Wirkung. Die Fundamentalkritik hat den chinesischen Konzern aufgeschreckt. Es ist ihm offenbar nicht gleichgültig, dass sein Geschäftsmodell in der Schweiz auf wenig Gegenliebe stösst.

Auf Nachfrage heisst es bei der Swiss Retail Federation, inzwischen habe sich die Rechtsabteilung von Temu gemeldet. Ein Anwalt habe angeboten, eine sogenannte strafbewehrte Unterlassungserklärung zu diskutieren. Das Instrument ist hauptsächlich in Deutschland bekannt, wo Temu bereits solche Erklärungen unterschrieben hat, um langwierige Gerichtsprozesse zu vermeiden.

Mit einer ähnlichen Abmachung würde sich Temu auch hierzulande verpflichten, sich an bestimmte Schweizer Regeln zu halten. Bei einer Verletzung drohen Strafzahlungen.

Das Problem: Unter dem Schreiben der Temu-Rechtsabteilung fand sich keinerlei Adresse, welche auf den Absender und dessen Gerichtsstand hindeutete. Für den Verband war es völlig unklar, mit welcher Firma man konkret eine solche Erklärung verhandeln würde. Sass der Anwalt in Shanghai, wie er behauptete? Oder doch in Irland, wohin die Temu-Muttergesellschaft aus steuertechnischen Gründen kürzlich ihren Hauptsitz verschoben hat?

«Ein solch intransparentes Vorgehen, ohne dass klar wird, für welches Rechtssubjekt man agiert, ist absolut unüblich und macht seriöse Verhandlungen fast unmöglich», sagt Dagmar Jenni.

Seco betritt Neuland

Der Verband, dem namhafte Händler wie Volg, Spar oder Manor angehören, hofft angesichts des seltsamen Angebots weiterhin auf die Klage beim Seco. Der Bund kann gegen ein Unternehmen vorgehen, wenn «Kollektivinteressen bedroht oder verletzt sind». Das heisst, es müssen verschiedene Schweizer Händler von Temu geschädigt werden. Dem Vernehmen nach ist das Seco zum Schluss gekommen, dass dieser Punkt erfüllt ist.

Nun arbeitet der Bund daran, die konkreten Vorwürfe der Schweizer Händler zu prüfen. Man befinde sich «im Austausch» mit Temu, heisst es auf Anfrage. «Dieser Prozess befindet sich erst am Anfang und kann noch längere Zeit dauern.» Sollte der Bund ein Fehlverhalten feststellen, wird es vermutlich nicht einfach, rechtlich gegen die chinesische Plattform vorzugehen. Zwar verfügt das Seco über die Kompetenz, bei unlauterem Wettbewerb vor einem kantonalen Gericht Zivilklage einzureichen. Ebenso besteht die Möglichkeit, einen Strafantrag bei einer Staatsanwaltschaft zu hinterlegen.

Doch wo das Seco seine Klage deponieren müsste, ist fraglich. In Basel, wo Temu eine Inkassogesellschaft gegründet hat? Oder müsste das Seco nach Irland gelangen? Bei diesen Fragen betritt die Behörde Neuland. «Es ist das erste Mal, dass das Seco mit einer Onlineplattform zu tun hat, die einem chinesischen Unternehmen zuzuordnen ist», schreibt das Seco.

Dass Temu bewusst unter dem rechtlichen Radar fliegt, beschäftigt auch die Politik. Damit die Schweizer Behörden ausländische Plattformen künftig gezielter zur Rechenschaft ziehen können, fordert Nationalrätin Sophie Michaud Gigon (Grüne) mit einer Motion: Temu muss in der Schweiz eine Rechtsvertretung einrichten.

Obwohl Unternehmen wie Temu weitgehend auf den Schweizer Markt abzielten, würden sie sich nicht immer an die Gesetze zur Preisbekanntgabe, zum Datenschutz oder zur Produktsicherheit halten, sagt Gigon. «Das muss sich ändern.» Mit einer Anlaufstelle in der Schweiz könnten zudem die Konsumenten direkt mit dem Händler kommunizieren. «Zum Beispiel um eine Einigung zu erreichen oder bei Problemen mit einer Bestellung.» Ebenso könnten Fälle geklärt werden, in denen Personen nicht bestellte Waren und ungerechtfertigte Rechnungen zugeschickt bekämen. Diese würden oft von Inkassounternehmen aus dem Ausland ausgestellt, kritisiert Gigon.

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