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Beschimpft, bedroht und erpresst

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Ein psychisch kranker Mann ist verurteilt worden, weil er verschiedene Amtspersonen, darunter einen Staatsrat, beleidigt und bedroht hat.

Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat einen 30-jährigen Mann wegen Gewalt und Drohungen gegen Behörden und Beamte, Beleidigungen und Hausfriedensbruch, mehrfachem Erpressungsversuch und Erpressung zu einer bedingten Geldstrafe und einer Busse verurteilt.

Die Vorfälle gehen auf mehrere Ausbrüche des psychisch kranken Mannes zurück, die sich zwischen April und Juli 2023 ereignet hatten. Zum einen richtete sich seine Wut damals auf den Direktor einer Freiburger Orientierungsschule (OS), die der Mann einst besucht hatte. An einem Tag beschimpfte er den Direktor am Telefon, am nächsten liess er seine Drohungen über eine Sekretärin ausrichten. Vier Tage später meldete er sich erneut im Sekretariat und drohte, vorbeizukommen. Im darauffolgenden Monat eskalierte die Situation, als er den OS-Direktor stellte, ihn am Arm packte und mit sich riss. Ein weiteres Mal betrat er die Räume der OS und das Direktionsbüro, um weitere Drohungen auszusprechen. Der OS-Direktor reichte in seiner Funktion und als Privatperson Strafanzeige ein.

15 wirre Nachrichten

Von einer anderen Person versuchte der Mann Geld zu erpressen. Er drohte, ihr oder einer Bekannten Leid anzutun. Über Instagram schickte er zudem 15 wirre Drohnachrichten an die Adresse von Staatsrat Romain Collaud. Auch hier ging es ihm darum, Geld zu erpressen und offene Fälle im Betreibungsamt zu regeln. Ansonsten müsse die Familie des Staatsrats mit Konsequenzen rechnen. Romain Collaud reichte in der Folge Strafanzeige ein. Dasselbe tat ein weiteres Opfer, ein Lehrer an einer Freiburger Orientierungsschule, von dem der Mann ebenfalls versuchte, Geld zu bekommen, in dem er damit drohte, ihn in den Rollstuhl zu bringen oder den Arm zu brechen.

Urteil mit Verhaltensregeln

Die Staatsanwaltschaft hat den Mann nun zu einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu 30 Tagen verurteilt, mit einer Probezeit von zwei Jahren. Dazu muss er eine Busse von 500 Franken und die Verfahrenskosten von 2565 Franken bezahlen. Im Urteil sind auch Verhaltensregeln festgehalten. So muss er sich während der Bewährungszeit regelmässig durch die Ärzte des Freiburger Netzwerks für psychische Gesundheit behandeln lassen, und es wird kontrolliert, ob er seine Medikamente regelmässig einnimmt. Ausserdem wurde ihm verboten, die Strafkläger in irgendeiner Weise zu kontaktieren oder zu belästigen. Der Strafbefehl hält ausdrücklich fest, dass jeglicher Verstoss gegen diese Verhaltensregeln zum Widerruf der bedingten Strafe führen kann.

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