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Vom Bundesrat bewilligt

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Es dürfte in der Schweiz nicht manches Restaurant geben, das mit dem Segen des Bundesrates eröffnet werden durfte. Am 9. Juli 1897 hatte Samuel Zahnd aus St. Antoni beim Freiburger Staatsrat das Gesuch für ein Wirtepatent in Niedermuhren gestellt. Die Regierung verweigerte mit Entscheid vom 10./17. September 1897 die Bewilligung. In der Begründung wies der Staatsrat darauf hin, Niedermuhren sei ein kleiner Weiler ohne Verkehr, und in der Gemeinde St. Antoni, deren Bevölkerung weit zerstreut wohne, bestehe kein Bedürfnis für eine zweite Wirtschaft. Weiter wies er darauf hin, dass auch die protestantische Bevölkerung von St. Antoni und der Nachbargemeinden entgegen der Behauptung des Gesuchstellers keine eigene Wirtschaft wünsche.

Samuel Zahnd legte am 15. November 1897 gegen den Entscheid der Freiburger Regierung beim Bundesrat Rekurs ein. Der umfangreichen Rekursschrift, die von Anwalt E. Bielmann ausgearbeitet wurde, ist zu entnehmen, dass es beim Bewilligungs-Gesuch um mehr als nur «wirtschaftliche» Gründe ging. «Die von Zahnd projektierte Wirtschaft soll ausserdem den zahlreichen Reformierten der Gemeinde St. Antoni, Heitenried und Überstorf ein Vereinslokal bieten», heisst es unter anderem. Einig war sich die reformierte Bevölkerung allerdings nicht, ob ein solches Bedürfnis bestehe. Der reformierte Pfarrer von St. Antoni bestritt ausdrücklich, dass die konfessionelle Minderheit eine eigene Wirtschaft verlange. Der Kirchgemeinderat hatte sich zur Neutralität verpflichtet. Samuel Zahnd konnte andererseits eine Petition mit 164 Unterschriften ins Recht legen.
Den Streit auf rein konfessionelle Gründe zurückführen zu wollen wäre wohl falsch. Heisst es doch in der Rekurs-Schrift weiter: «Es sprechen endlich politische Gründe für die Erteilung des Wirtschaftspatentes an Samuel Zahnd. Die Mehrzahl der protestantischen Bevölkerung von St. Antoni, Überstorf und Heitenried gehört der unabhängig-freisinnigen Partei an; in der ganzen Umgegend finden sie kein öffentliches Lokal, in dem sie die Zeitungen ihrer politischen Richtung lesen könnten.» In seiner Antwort bestritt der Freiburger Staatsrat ausdrücklich, dass in Freiburg ein konfessioneller Gegensatz zwischen Protestanten und Katholiken bestehe, wie ihn die Rekursschrift voraussetze.
Am 27. Mai 1898 hat der Bundesrat aber dem Rekurs stattgegeben. Er begründete seine Haltung mit der Gleichbehandlung vor dem Gesetz. Er wies darauf hin, dass der Freiburger Staatsrat in den vergangenen Jahren kleineren Ortschaften als es Niedermuhren ist Wirtepatente erteilt hat. Die Freiburger Zeitung, die Vorgängerin der Freiburger Nachrichten, wies in ihrem Bericht bissig darauf hin, dass es sich bei der Begründung des Bundesrates nur um einen Vorwand handle.
Das Gasthaus «Zum Weissen Kreuz» wurde jedenfalls 1898 eröffnet.

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