Die Anstellung der Chefärzte, die Organisation der Stellvertretung, die Beziehungen zu den Assistenzärzten und Hausärzten sowie das Fakturierungswesen waren Gegenstand der ersten Verhandlungen am gestrigen Prozesstag.
Wie Hans-Ulrich Amberg erklärte, erstellt er als Chefarzt für den Fachbereich Innere Medizin Rechnungen, die verschiedene Leistungen enthalten können. Es mögen dies Leistungen sein, die er persönlich erbracht hat, die er zusammen mit seinen ärztlichen
Mitarbeitern erbracht hat oder
die Stellvertreter erbracht haben.
Den Chefarzt-Stellvertretern bezahlt dann Hans-Ulrich Amberg den verrechneten Betrag, abzüglich 35 Prozent. Diesen Betrag bezahle er in der Regel gleich aus, und zwar meist bevor die Patienten fakturiert werden. Es habe auch Fälle gegeben, wo er den Stellvertretern mehr bezahlt habe, als den Patienten verrechnet wurde.
Der Oberarzt als Stellvertreter wird durch eine Pauschale über das Spital bezahlt.
Dafür, dass der Chefarzt am Spital selber eine Praxis führen darf, müsse er dem Spital 30 Prozent für Privat- und Halbprivatpatienten abliefern. Der Mietzins oder der Lohnanteil für das Sekretariat sei dabei inbegriffen.