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Wer bestimmt Angebot?

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«Werden auf dem meistbelasteten Teilstück einer Linie durchschnittlich mehr als 500 Personen pro Tag befördert, so wird ein durchgehender Stundentakt mit 18 Kurspaaren angeboten. Das Angebot kann noch erweitert werden, wenn dies aus Kapazitätsgründen notwendig ist und es die Ziele der Raumordnung oder des Umweltschutzes verlangen, namentlich wenn sich dadurch wesentliche zusätzliche Marktpotenziale erschliessen lassen», hält der Staatsrat in seiner Antwort weiter fest. «Werden auf dem schwächstbelasteten Teilstück einer Linie durchschnittlich mindestens 32 Personen pro Tag befördert, so wird eine Mindesterschliessung von vier Kurspaaren sichergestellt», fährt er fort.

Bundesrat legt Mittel im Voraus fest

Weiter ist zu vernehmen, dass der Bundesrat im Rahmen der Finanzplanung des Bundes jeweils vier Jahre im Voraus die für den Regionalverkehr und die übrigen Abgeltungen zur Verfügung stehenden Mittel festlegt. Die Kantone informieren die Transportunternehmungen über die für den Regionalverkehr bereitgestellten Mittel. Sie teilen gleichzeitig mit, wie das Angebot verändert werden soll. «Der Bund kann eine Transportunternehmung auffordern, ihm eine Offerte oder Offertenvariante zu unterbreiten. Je-de Transportunternehmung ist berechtigt, unaufgefordert eine Offerte einzureichen. Nehmen die Besteller (Bund, Kantone) eine Offerte an, so schliessen sie mit der Transportunternehmung eine Angebotsvereinbarung ab. Sie bestätigen ihr den Abgeltungsbetrag. Die so anerkannten Leistungen werden vom Bund und den betroffenen Kantonen finanziert», antwortet der Staatsrat weiter auf eine entsprechende Frage der Grossräte Nicolas Bürgisser (csp, St. Ursen) und Markus Bapst (cvp, Düdingen).

Freiburg hat eine
Fahrplangruppe

Wie weiter aus der Antwort hervorgeht, verfügt der Kanton Freiburg über eine Fahrplangruppe, die die Fahrpläne der Transportunternehmungen prüft und sich an der Ausarbeitung der Angebotsvereinbarungen im Regionalverkehr beteiligt. Diese Gruppe setzt sich zusammen aus sieben Mitgliedern der Verkehrskommission sowie aus Vertreterinnen und Vertretern der Regionen und der Direktion für Erziehung und kulturelle Angelegenheiten

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