Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Welche Gemeinden sind zweisprachig?

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Der Staatsrat will Amtssprachen der Gemeinden nicht festlegen

Der Grosse Rat wird sich am Donnerstag, 23. März 2000, mit der Sprachenfrage auseinander setzen. An diesem Datum steht nämlich die Überweisung der Motion Chollet auf der Traktandenliste des Kantonsparlamentes (März-Session). Dabei geht es um die Frage, ob gesetzliche Grundlagen geschaffen werden sollen, welche die Festlegung der Amtssprache(n) der Gemeinden regelt. Mit andern Worten: Soll der Kanton Freiburg ein Sprachengesetz oder ein Dekret erhalten, welches die Kriterien aufführt, die ausschlaggebend sind, ob in einer Gemeinde Deutsch oder Französisch oder beide Sprachen als Amtssprachen anerkannt werden. Die offizielle Anerkennung einer Sprache als Amtssprache hat natürlich Auswirkungen auf die Schulen, die Gemeindeverwaltung, die Gemeindeversammlungen usw.

Staatsrat hat es nicht eilig

Der Staatsrat ist nicht darauf erpicht, in dieser heiklen Frage Dampf zu machen. In seiner Antwort auf die Motion von Grossrat Raphaël Chollet (dsp, Prez-vers-Noréaz) vertritt er die Ansicht, dass die Festlegung der Amtssprache der Gemeinden bisher kaum notwendig war, «sieht man von einigen spezifischen Bereichen wie dem Gerichts- und dem Schulwesen ab». Er weist auch auf den Zwischen- bericht zu den Regierungsrichtlinien 1997-2000 hin, in dem er die Meinung vertreten hatte, dass die Festlegung der Amtssprache(n) der Gemeinden grundsätzliche Abklärungen voraussetze, was die Zweckmässigkeit und die Modalitäten betrifft.

Staatsrat will die betroffenen
Gemeinden befragen

«Bevor ein solches Verfahren in die Wege geleitet wird, muss bei den Gemeinden und betroffenen Kreisen aber zuerst ein Konsens über den Grundsatz gefunden werden, ob solche Schritte zu unternehmen sind. Der Staatsrat beabsichtigt deshalb, vor allem die Gemeinden an der Sprachgrenze, d.h. die Gemeinden, deren sprachliche Zugehörigkeit zu Diskussionen Anlass gibt, in dieser Sache zu befragen. Die Befragung wird in Kürze stattfinden, wobei andere Sachfragen, insbesondere die Staats- und Verwaltungsreform, natürlich eine gewisse Priorität haben», hält der Staatsrat in seiner Antwort weiter fest.

Verfassungsrat soll sich auch
der Sprachenfrage annehmen

Wenn es der Staatsrat nicht so eilig hat, in der Sprachenfrage vorwärts zu machen, so auch deshalb, weil er dem Verfassungsrat nicht vorgreifen will. Er geht nämlich davon aus, dass sich der Verfassungsrat auch der Sprachenfrage annehmen und dabei insbesondere mit der Frage auseinandersetzen muss, welche juristischen Folgen das so genannte Territorialitätsprinzip hat, das in der heutigen Kantonsverfassung verankert ist. Nach Auffassung des Staatsrats soll dieses Prinzip einen Beitrag zur besseren Verständigung zwischen den beiden Sprachgemeinschaften leisten.

Pragmatisch vorgehen

Eine zu starre Interpretation des Territorialitätsprinzips könnte aber auch das Gegenteil bewirken. Deshalb ist die Freiburger Regierung in ihrer Antwort ebenfalls der Ansicht, dass die Sprachenfrage pragmatisch angegangen werden muss, damit die Zweisprachigkeit weiterhin einen Reichtum darstelle und sich nicht zum Nachteil entwickle. In diesem Sinne lehnt der Staatsrat nach wie vor ein eigentliches Sprachengesetz ab.

Er erinnert auch daran, dass die sprachliche Zugehörigkeit der Gemeinden bereits von einer Kommission unter dem Präsidium von Staatsrat Urs Schwaller studiert wurde. Die Kommission veröffentlichte bekanntlich zwei Berichte, einen der Kommission und einen der deutschsprachigen Kommissionsminderheit. Somit traten die grossen Meinungsverschiedenheiten, die in dieser Frage zwischen den beiden Sprachgemeinschaften herrschen, zu Tage. «Angesichts dieser Umstände zog man es vor, pragmatische Lösungen für die auftretenden Probleme zu suchen und auf eine gesetzliche Regelung zu verzichten, die vielleicht kohärenter gewesen wäre, aber möglicherweise zu unverhältnismässigen Auseinandersetzungen geführt hätte, die den Interessen eines zweisprachigen Kantons geschadet hätten», schreibt der Staatsrat weiter.

«Eine Gemeinde, eine Sprache?»

Die Motion eingereicht hat Grossrat Raphaël Chollet, ein Mitglied der «Communauté Romande du Pays de Fribourg», welche die Ansicht vertritt, dass in jeder Gemeinde ein für allemal die Amtssprache festgelegt werden muss. In der Begründung seines Vorstosses ruft er in Erinnerung, dass Professor Voyame im Jahre 1991 in einem Gutachten festgehalten hat, dass Freiburg auch in diesem heiklen Bereich Kriterien aufstellen und in deren Anwendung strikt sein müsse, z.B. im Schulwesen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema