Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Hanffreunde klagen gegen Bulletti

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im Zusammenhang mit dem Fall «CannaBioland» hat Jean-Pierre Egger, der Präsident der Schweizer Hanf-Freunde und -Freundinnen, offenbar einen Teilerfolg verbuchen können: Die Freiburger Anklagekammer ist zum Schluss gekommen, dass eine weitere Klage Eggers gegen Untersuchungsrichter Carlo Bulletti zugelassen werden muss.

Egger wirft Bulletti vor, eine Untersuchung gegen Paul Grossrieder, den damaligen Chef der Freiburger Drogenfahndung, und Pierre Nidegger, seinerzeit noch Chef der Freiburger Kriminalpolizei, absichtlich verschleppt zu haben. Grossrieder und Nidegger beschlagnahmten 1997 im CannaBioland – laut Egger – eine Million Franken, ohne dafür entsprechende Quittungen ausgestellt zu haben, und sorgten damit unter anderem dafür, dass eine millionenschwere CannaBio-Werbekampagne in Freiburger und Westschweizer Medien nicht geschaltet werden konnte.

Bulletti weiss von nichts

Carlo Bulletti, der angeschuldigte Untersuchungsrichter, wusste bis gestern noch nicht, was genau ihm von Egger zur Last gelegt wird. «Mir ist nur bekannt, dass sich der ausserordentliche Untersuchungsrichter Markus Ducret mit einer Amtsgeheimnis- und Begünstigungs-Klage beschäftigt, die Egger gegen mich eingereicht hat», erklärte Bulletti gegenüber den FN. Was genau es mit dem jüngsten Verfahren auf sich haben soll, kann sich Bulletti hingegen nicht erklären: «Ich bin mit keiner Schuld bewusst. Und dass im CannaBioland je eine Million Franken beschlagnahmt worden sein soll, ist mir ebenfalls neu.»

Zwei Verfahren eingestellt

Kurz vor dem Start zur Zweitauflage des CannaBioland-Prozesses vor dem Strafgericht des Sensebezirks sind zwei Strafverfahren gegen den CannaBio-Vertrieb, den Betreiber des Hanffeldes in Litzistof, eingestellt worden. 1998 verschickte der CannaBio-Vertrieb an sämtliche Grossräte des Kantons Freiburg ein Schlafkissen mit einheimischem Hanfkraut, was der inzwischen vom Dienst suspendierte Drogenfahnder Paul Grossrieder als Verstoss gegen das Betäubungsmittelgesetz taxierte. Der ausserordentliche Untersuchungsrichter Patrick Gruber sah dies anders und schloss diese Akte. Der zweite «Freispruch» betrifft den Vorwurf des Verabreichens von Betäubungsmitteln an Jugendliche. Auch hier sah Gruber keinen Grund, die Angelegenheit weiterzuverfolgen.

Meistgelesen

Mehr zum Thema