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Ex-Notar gewinnt einen Kampf gegen die Freiburger Justiz

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Der frühere Notar Jean-Daniel Musy war namentlich in die Schwarzgeldaffären des Immobilienhändlers Jean-Marie «Kéké» Clerc verwickelt. Von den ursprünglich 17 «unerlaubten Transaktionen», die im Rahmen der Schwarzgeldaffäre aufgedeckt wurden, wurde er dann wegen deren fünf vor Gericht gebracht; die anderen waren verjährt.

Im Januar 1999 wurde er vom Strafgericht des Saanebezirks wegen drei Fällen zu fünf Monaten Gefängnis bedingt verurteilt. In den zwei anderen Fällen konnte ihm direkt nichts bewiesen werden.

Kantonsgericht verschärfte Urteil

Im vergangenen Sommer ist dann das Urteil der ersten Instanz vom Kantonsgericht auf sieben Monate Gefängnis bedingt verschärft worden. Die Kantonsrichter waren der Meinung, dass die Amtsperson in den zwei vom Bezirksgericht fallen gelassenen Fällen tatsächlich annehmen konnte, Schwarzgeld im Spiel war und er mit der Beurkundung einen Verkauf zu einem falschen Preis zugelassen habe.

Das Bundesgericht hat nun aber der Verteidigung von Jean-Daniel Musy Recht gegeben und die Meinung vertreten, dass das Kantonsgericht willkürlich gehandelt hat. Das Bundesgericht stellte nämlich fest, dass der Verurteilte lediglich gesagt habe, dass er «ganz generell» an der Rechtmässigkeit der von Kéké Clerc abgewickelten Transaktionen gezweifelt habe. In den zwei genannten Fällen habe er aber die Transaktion abgewickelt, ohne sich weitere Fragen zu stellen. Deshalb könne er in diesen beiden Fällen, deretwegen das Kantonsgericht die Strafe erhöht habe, nicht verurteilt werden; dies umso mehr, als das Kantonsgericht «kein einziges objektives Element» vorlegen konnte.
Aus diesem Grunde ist die Angelegenheit wieder an die zweite Instanz zurückgeschickt worden, und das Kantonsgericht muss sich erneut damit befassen. Der Staat Freiburg muss dem Bundesgericht nichts bezahlen, aber für eine Entschädigung für die Verteidigung aufkommen.

Noch zwei Klagen hängig

Mit dem Urteil des Bundesgerichts und der Verjährung eines weiteren Falles sind jetzt bloss noch zwei Fälle gegen den Ex-Notar hängig. Nach Auskunft seines Anwalts ist Jean-Daniel Musy entschlossen, bis zum Schluss alle Rechtsmittel auszuschöpfen. Er wolle zeigen, dass es nie seine Absicht war, das Grundbuchamt zu täuschen.

Dem Ex-Notar wurde das Patent im Herbst 1992 provisorisch entzogen, als er in Untersuchungshaft war. In der Folge hat er freiwillig darauf verzichtet. Die Geschäfte, die er mit Kéké Clerc abgewickelt hat, haben ihn in den Ruin getrieben, so dass er 1994 den Konkurs anmelden musste. Seit 1997 hat er wieder eine Anstellung.

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