Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Bausparen: Noch kein Entscheid

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Im letzten Quartal des letzten Jahres haben sowohl der Nationalrat als auch der Ständerat parlamentarischen Initiativen Folge geleistet, welche zur Förderung des Wohneigentums Bausparrücklagen als Abzug von steuerbaren Einkünften zulassen. Dies soll durch eine Änderung des Steuerharmonisierungsgesetzes ermöglicht werden.

Auf Antrag der Kommission für Wirtschaft und Abgaben hatte das Eidgenössische Finanzdepartement im letzten Herbst einen Gesetzesentwurf vorbereitet. Dieser soll auf Beschluss der genannten Kommission in die Vernehmlassung geschickt werden.

Fragen an den Staatsrat

CSP-Grossrat Nicolas Bürgisser, St. Ursen, nahm dies zum Anlass, um den Staatsrat anzufragen, welche Stellung er dabei einnehmen werde, mit welchen Fristen die Freiburger Steuerzahler bis zur Einführung der Änderung rechnen können und ob dieses aktive Bausparen neben Neubauten auch für Renovationen und Ausbauten möglich sein wird.

In der soeben veröffentlichten Antwort auf die Schriftliche Anfrage stellt der Staatsrat fest, dass er aufgrund einer Pressemitteilung wisse, dass der Bundesrat am 20. Januar beschlossen habe, die Kantone über das Dossier zur Bauspar-Vorlage zu konsultieren. Diese Vernehmlassung laufe bis zum 31. März. Die Antwort der Staatsrates werde dann veröffentlicht.
Im Moment könne der Staatsrat aber auf die von Grossrat Bürgisser gestellten Fragen keine ausführliche Antwort geben. Er unterstreicht
zudem, dass «jeder Kanton einen
solchen Steuerabzug in seiner kantonalen Gesetzgebung nur nach einer Änderung des Bundesgesetzes
über die Steuerharmonisierung – wenn es dazu kommt – einführen kann».

Meistgelesen

Mehr zum Thema