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«Ich wollte nur mein Recht einfordern»

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Autor: Carolin Foehr

Am gestrigen Gerichtsmarathon am Strafgericht Saane scheuten sich weder der Angeklagte Markus* noch die Mutter seines Opfers Rita*, sich gegenseitig die Verantwortung an dem Drama in die Schuhe zu schieben. Währenddessen zeigten sich die Anwälte uneins über die Zurechnungsfähigkeit des Täters und das Strafmass. Einzig über den Tathergang und die erwiesene Schuld des Angeklagten waren sich alle Anwesenden im Saal einig.

Kehle durchgeschnitten

Am Morgen des 14. Oktobers 2004 stürmt T., seinen dreijährigen Sohn im Arm, aus der Zentrale des Jugendamtes (damals kantonaler Kinder- und Jugenddienst) und läuft in Richtung des Einkaufszentrums im Perolles-Quartier. Dort schliesst er sich in einer öffentlichen Toilette ein, bevor er sich und seinem Sohn mit einem Kuttermesser in die Kehle und anschliessend in die Handgelenke schneidet. Von seiner Mutter ins Spital getragen, stirbt der Knabe zwei Tage später an den Folgen des hohen Blutverlustes. Sein Vater überlebt den Selbstmordversuch.

Die Situation war kurz zuvor eskaliert, als Rita ihrem Mann, von dem sie seit drei Jahren getrennt lebte, das Besuchsrecht für ihren gemeinsamen Sohn verweigerte. «Ich war verzweifelt», erzählte Markus vor Gericht, «Ich wusste, sie würde ihn mir wegnehmen.» Er habe impulsiv und panisch gehandelt. Dem entgegnete Präsident Jean-Marc Sallin, er habe dennoch genügend nachgedacht, um nicht in die Tiefgarage zu flüchten.

Der Anwalt der Familie des Opfers zeichnete ein morbides Bild der erlebten Szenen. Er unterstrich die Gefährlichkeit des Täters und das Risiko einer erneuten Straftat. Vor allem die Tochter der aus Peru stammenden Rita bange um ihre Sicherheit, sollte ihr Stiefvater nach einigen Jahren wieder auf freiem Fuss sein. Aufgrund der «barbarischen Art und Weise» der Tötung verlangte die Anklage eine hohe Strafe von bis zu zwanzig Jahren Zuchthaus sowie eine Entschädigung von rund 110000 Franken.

Den Sohn geliebt

Deutlich zurückhaltender zeigte sich die Staatsanwaltschaft, welche auf 9 Jahre Haft plädierte. Trotz der «abscheulichen und egoistischen» Tat müsse man berücksichtigen, dass Markus seinen Sohn geliebt hat.

Die Verteidigung argumentierte hingegen, dass aufgrund des ersten Expertenberichtes die Zurechnungsfähigkeit des Angeklagten zum Tatzeitpunkt stark vermindert war. «Nicht ein Monster hat diese Tat begangen, sondern ein Mensch, der in Panik geraten ist.» Mit Bezug auf einen ähnlichen Fall im Kanton Obwalden läge das angemessene Strafmass bei 2 bis 2,5 Jahren. Ziehe man das Leid in Betracht, welches auch der Vater ertragen muss, habe das Gericht sogar die Möglichkeit, bei einem Urteilsspruch keine Strafe auszusprechen.

Das Urteil wird am Freitag erwartet.

* Fiktive Namen

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