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Freiburger Richterin Sandra Wohlhauser wechselt ans Bundesgericht

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Die 48-jährige Sandra Wohlhauser, Präsidentin des Kindes- und Erwachsenenschutzhofs am Freiburger Kantonsgericht, wurde zur neuen Bundesrichterin gewählt.

Drei neue ordentliche Richterinnen und Richter wählte die Vereinigte Bundesversammlung am Mittwoch für das Bundesgericht, darunter auch eine Freiburgerin. 185 Stimmen erhielt Sandra Wohlhauser, bisher Freiburger Kantonsrichterin.

In einer Mitteilung gratuliert ihr der Justizrat und schreibt von der «Krönung einer bereits reichen Karriere im Dienste der Justiz im Allgemeinen und der Freiburger Judikative im Besonderen». Die 48-jährige Sandra Wohlhauser ist derzeit Präsidentin des Kindes- und Erwachsenenschutzhofs sowie Vizepräsidentin der Strafkammer und des Ersten Zivilappellationshofs. Seit 2016 ist sie Mitglied der Informatikkommission des Staats, und zwar als Präsidentin der Informatikkommission der Gerichtsbehörden. Von 2018 bis 2021 führte sie das Präsidium des Lenkungsausschusses des Programms E-Justice.

Zweisprachige Richterin

Die zweisprachige Sandra Wohlhauser erwarb im Jahr 2000 an der Universität Freiburg ihr Lizenziat in Rechtswissenschaften und vier Jahre später das Anwaltspatent. Sie war kurzzeitig als Ad-hoc-Gerichtsschreiberin beim Wirtschaftsstrafgericht und beim Strafgericht des Saanebezirks tätig. 2004 wurde sie Gerichtsschreiberin-Adjunktin beim Kantonsgericht. Ab 2008 wechselte sie als Anwältin zu einer Kanzlei, ehe sie acht Jahre später ans Kantonsgericht zurückkehrte.

Sandra Wohlhauser ist Mitglied der SP. Ihre Partei freut sich in einer Medienmitteilung «auf den positiven Einfluss, den sie weiterhin auf das Schweizer Justizsystem ausüben wird. Wir sind überzeugt, dass ihre menschlichen und beruflichen Qualitäten für das Bundesgericht von grossem Wert sein werden.»

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