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Sozialhilfe – ein Sprungbrett oder ein Hindernis?

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Ein Leserbrief zum neuen Gesetz über die Sozialhilfe.

Die Sozialhilfe im Kanton Freiburg ist ein Sicherheitsnetz für armutsgefährdete Menschen. Doch sie wird zu einem Hindernislauf, da die Rückzahlungspflicht von Sozialhilfegeldern die Wiedereingliederung erschwert. Bald wird der Grosse Rat über einen neuen Gesetzesentwurf beraten. Wie kann man Leistungsempfangende ermutigen, eine Tätigkeit aufzunehmen, sich weiterzubilden und ihre Situation zu verbessern, wenn jeder verdiente Franken sofort dem Schreckgespenst der Rückzahlungspflicht zum Opfer fällt? Dieses Damoklesschwert lähmt jegliche Initiative und jeden Ehrgeiz. Die Rückzahlungspflicht behindert die Wiedereingliederung von Sozialhilfebeziehenden und zwingt sie weiter in die Abhängigkeit der Sozialdienste. Sie hält von der Wiederaufnahme einer Tätigkeit ab und führt dazu, dass die Betroffenen als Profiteure abgestempelt werden. Letztendlich kostet sie der Gesellschaft viel Geld. Ausserdem ist es ungerecht, dass von den Eltern die Rückzahlung der Sozialhilfe für Minderjährige verlangt wird. Kann man ihnen vorwerfen, ihre Kinder in die Schule zu schicken oder zu einem Studium anzuhalten, anstatt dass sie sofort einer Erwerbstätigkeit nachgehen? Der aktuelle Gesetzesentwurf behält die Rückerstattung von unrechtmässig bezogenen Leistungen bei sowie die Rückerstattung von Vorschüssen auf IV, Arbeitslosenentschädigung, SUVA-Leistungen, nach Erbschaften und nach ausserordentlichen Gewinnen. Die Rückerstattung von Sozialhilfebeziehenden, die ihre finanzielle Selbstständigkeit wieder erlangt haben, macht lediglich zehn Prozent der gesamten Rückerstattungen aus. Die Abschaffung der Rückzahlungspflicht würde es den betroffenen Personen ermöglichen, jenen Wert wiederzuerlangen, den die Schweiz besonders schätzt: das selbstbestimmte Leben. Es ist notwendig, das Freiburger Sozialhilfesystem neu zu überdenken. Sozialhilfebeziehende, die eine Erwerbstätigkeit gefunden haben, sollen eine echte Chance erhalten und nicht durch die Sozialhilfeschulden behindert werden.

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