Das Bundesgericht hat am 22. August ein Urteil des Freiburger Kantonsgerichts vom 27. März über einen Kabarett-Betreiber aus Flamatt bestätigt. Dies teilte das Kantonsgericht gestern mit. Es geht dabei um den Entzug des Patents für eine Diskothek sowie um den Entzug der Bewilligung für die Bereitstellung von Räumen für die Prostitution. Die Behörden hatten die Starlight-Bar in Flamatt samt Massagesalon immer wieder beanstandet und dann definitiv geschlossen. Die Polizei hatte auch Kokain in der Bar gefunden. Der Betreiber wehrte sich gegen die Schliessung, das Freiburger Kantonsgericht liess ihn jedoch abblitzen (die FN berichteten).
ak