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Schmitten verdichtet den Dorfkern

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Die Gemeinde Schmit­ten ist derzeit dabei, ihre 2007 in Kraft gesetzte Ortsplanung zu revidieren. Während rund eineinhalb Jahren – bis letzten September – lag das Dossier dem kantonalen Bau- und Raumplanungsamt zur Vorprüfung vor. Am Freitagabend informierte der Gemeinderat die Bevölkerung nun erstmals über die geplanten Inhalte der Teilrevision. «Unsere Hauptbestrebungen gelten einem haushälterischen Umgang mit dem Boden und der verdichteten Bauweise», sagte Gemeindeammann Hubert Schafer über die Grundzüge der geplanten Anpassungen.

Lücke im Dorf geschlossen

So sieht die Teilrevision etwa die Aufnahme einer Parzelle im Dorfkern von ­Schmitten in die Bauzone vor. Es handelt sich dabei um die insgesamt 10 700 Quadratmeter grosse Fläche hinter dem alten Bauernhof Lehmann. Der Landwirtschaftsbetrieb an der Bahnhofstrasse 1 ist nach aktiv. Weil die Tiere jedoch ausserhalb der Siedlung untergebracht seien, könne durch die Einzonung eine markante Baulücke im Dorf geschlossen werden, erklärte Gemeinderätin Susanne Heiniger. Von der Gesamtfläche dürfen jedoch höchstens 5600 Quadratmeter überbaut werden: «Das Bauernhaus steht unter Denkmalschutz.» Die Neuüberbauung müsse angemessene Bauabstände aufweisen, um die Stellung des markanten Gebäudes im Ortsbild nicht zu schmälern. «Die Grünflächen nördlich und südlich des Bauernhofes werden der Freihaltezone zugeteilt.»

Aufgrund des geltenden kantonalen Moratoriums muss jede Einzonung von Bauland durch eine gleichwertige Auszonung kompensiert werden können. Hierfür vorgesehen ist eine 13 500 Quadratmeter grosse Parzelle in der Industrie- und Gewerbezone im Gebiet Bahnhof Ost. «Die Parzelle hinter dem Land der Firma Fab­romont eignet sich nicht für eine gewerbliche oder industrielle Nutzung», sagte Heiniger. Die Investitionen, um das Land nutzbar zu machen, seien schlichtweg zu hoch. Dies sei bei einer Ortsbegehung deutlich geworden: «Der Landbesitzer erklärte uns, dass es Jahre gebe, in denen er das Land nicht einmal mit dem Traktor befahren könne, weil es dort so sumpfig sei.»

Weiter hat der Gemeinderat beschlossen, die Wohnzone schwacher Dichte im Bereich der geschlossenen Überbauungen in Schmitten in die Wohnzone mittlerer Dichte zu überführen. «Das bedeutet weniger Einfamilien- und mehr Mehrfamilienhäuser», so Susanne Heiniger. Die maximal zulässige Gebäudehöhe wird in diesem Bereich von neun auf zwölf Meter angehoben. «Das ist gegenüber den heutigen Richtlinien ein gutes Stockwerk mehr. Hochhaussiedlungen wird es in Schmitten aber auch in Zukunft keine geben.»

Weiter will der Gemeinderat bestehende Mischzonen, dem neuen Raumplanungs- und Baugesetz entsprechend, in die jeweils passende Zone überführen. War der minimale Gewerbeanteil in Mischzonen bisher nicht geregelt, ist er neu auf mindestens 20 Prozent der Hauptnutzfläche festgelegt. «Wo es Sinn macht, werden Mischzonen beibehalten.»

Ausblick

Revidierte Ortsplanung wird frühestens im Herbst aufgelegt

Die Entwürfe zur Teilrevision der Ortsplanung liegen ab heute für drei Wochen zur Einsichtnahme durch die Bevölkerung auf der Gemeindeverwaltung auf. Gleichzeitig sind die Ortspläne, der Erläuterungsbericht und das überarbeitete Baureglement während dieser Zeit auf der Homepage der Gemeinde (www.­schmitten.ch) aufgeschaltet. Der Gemeinderat geht davon aus, dass die Ortsplanungsinstrumente im September öffentlich aufgelegt werden können. Mit der Prüfung durch den Kanton rechnet er ab der zweiten Jahreshälfte 2018.

Die Teilrevision hat auch einen Einfluss auf die Baulandreserven der Gemeinde Schmitten. Gegenüber der bestehenden Ortsplanung werden die Kapazitätsreserven im Bereich Wohnen, Mischzone und Kernzone um eine halbe Hektare auf 13,2 Hektaren verkleinert. Im Bereich Gewerbe und Industrie nehmen die Baulandreserven um 0,9 Hektaren auf 6,2 Hektaren ab.

mz

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