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Ohne neuen Richtplan kein Windpark

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Im zweiten Anlauf hat das Freiburger Kantonsgericht die Beschwerde von Mountain Wilderness Schweiz, Pro Natura, Birdlife Schweiz sowie von der Stiftung Landschaftsschutz Schweiz gegen die Spezialzone Windpark auf dem Schwyberg gutgeheissen. Das Bundesgericht hatte der Beschwerde der vier Umwelt- und Naturschutzorganisationen im Oktober 2016 stattgegeben und den Fall zur neuen Beurteilung an die Freiburger Richter zurückgeschickt. Nun sind diese den Erwägungen des Bundesgerichts im Wesentlichen gefolgt: Sie kritisieren die ungenügende Grundlage im kantonalen Richtplan für eine solche Windparkzone. Die Standortevaluation und die Interessenabwägung seien unzureichend geprüft worden. Auch die von der Bau- und Raumplanungsdirektion angeordneten Bedingungen zum Schutz der Vögel und Fledermäuse seien teilweise ungenügend.

«Ein Umdenken findet statt»

Als Anwalt der vier Beschwerdeführer freut sich Rainer Weibel über die Bestätigung des Bundesgerichtsurteils durch das Kantonsgericht. «Es wird schwierig, den Windpark auf dem Schwyberg in absehbarer Zeit umzusetzen, denn es braucht viel Zeit, um einen neuen kantonalen Richtplan auszuarbeiten», sagt Weibel. Er sei deshalb optimistisch, dass dies das Ende des Projektes sein könnte. «Bei solchen Windpark-Projekten in den Voralpen wird nun allgemein ein Umdenken stattfinden», ist er überzeugt. «Die Schweiz ist einfach kein Windland.» Gleich sieht es Dieter Meyer aus Marly, Präsident des Vereins «Rettet die Voralpen», der die vier Naturschutzorganisationen bei ihrer Einsprache beraten und finanziell unterstützt hatte. «Ich finde es gut, dass das Kantonsgericht die Begründung des Bundesgerichts anerkennt», so Meyer.

Die Schwyberg Energie AG, deren Ziel der Bau und der Betrieb des Windparks ist, will trotz allem weitermachen. «Für uns ist dieser Entscheid keine Überraschung. Wir glauben immer noch an das Projekt, auch wenn es sich verzögern wird», sagt Sprecherin Iris Mende von Groupe E Greenwatt. Die Tochtergesellschaft des Energiekonzerns Groupe E ist mit einer Beteiligung von 90 Prozent Hauptaktionärin der AG, der auch die Gemeinden Plaffeien und Plasselb angehören. Wie lange sich das Projekt hinauszögern werde, könne sie nicht sagen. «Wir sind vorsichtig geworden mit Jahreszahlen», so Mende. Nicht verwunderlich: Die Spezialzone war 2006 aufgelegt worden (siehe Kasten). Zudem kann der neue Entscheid vor Bundesgericht angefochten werden. Für die Revision des Richtplans sei nun der Kanton am Zug, sagt Mende. Dieser will dranbleiben: «Das ist ein wichtiges Thema, das wir nicht einfach fallen lassen», beteuert die Sprecherin der Raumplanungsdirektion, Corinne Rebetez. Die Revision des Richtplans sowie des Sachplans Energie sei im Gang. Dies hatte auch der ehemalige Energiedirektor Beat Vonlanthen im November 2016 gesagt. Die Pläne gehen noch dieses Jahr in Vernehmlassung. Sie würden die Zonen für Windparks genau festlegen und so den Anforderungen des Bundesgerichts entsprechen.

Rückblick

Die Auflage der Zone liegt elf Jahre zurück

Die Schwyberg Energie AG will auf dem Schwyberg neun Windenergieanlagen bauen. Die jährliche Stromproduktion des Windparks wird auf 36 Gigawattstunden geschätzt, was in etwa dem Stromverbrauch von 9000 Haushalten entsprechen soll. Groupe E Greenwatt spricht inzwischen von fast 50 Gigawattstunden Strom pro Jahr, da mit ähnlichen Anlagen inzwischen mehr Strom produziert werden könne. Für den Bau des Windparks hatten Plaffeien und Plasselb eine Spezialzone ausgeschieden und die revidierten Zonennutzungspläne 2006 öffentlich aufgelegt, gleichzeitig mit den Baugesuchen und dem Rodungsgesuch. Gegen die Zonenplanänderung erhoben unter anderem Mountain Wilderness, Pro Natura, die Stiftung Landschaftschutz und Birdlife Einsprache. Die Gemeinderäte von Plaffeien und Plasselb wiesen die Einsprachen ab; die Raumplanungsdirektion tat dies 2012 ebenfalls. Dagegen erhoben die Organisationen wiederum Beschwerde; das Kantonsgericht wies diese 2014 ab. Daraufhin gelangten sie an das Bundesgericht. Dieses hiess die Beschwerde Ende 2016 gut und schickte den Fall ans Kantonsgericht zurück.

ak

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