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LSD im Sirup – Mann erhält eine bedingte Haftstrafe

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Das Strafgericht des Sensebezirks in Tafers hat am Donnerstag einen 30-jährigen Mann zu einer bedingten Freiheitsstrafe von einem Jahr und zu einer Busse von 1000 Franken verurteilt. Die Probezeit hat das Strafgericht um Gerichtspräsident Reinold Raemy auf drei Jahre festgelegt.

In der achtmonatigen Beziehung zu einer fünf Jahre jüngeren Frau hatte sich der Mann – von starken Eifersuchtsgefühlen getrieben – mehrmals zu unüberlegten Handlungen hinreissen lassen. Ende Mai 2014 eskalierte die Situation in der Wohnung des Paares: Weil er das Gefühl hatte, dass seine Partnerin ihn betrüge, und ihr ein entsprechendes Geständnis entlocken wollte, schüttete er ihr heimlich zwei LSD-Tropfen in den Sirup. Als er der Frau wenig später sein Handeln gestanden hatte und diese aufgrund ihres schlechten körperlichen Zustands zu Bett gegangen war, legte sich der Mann zu ihr und vollzog gegen ihren Willen den Beischlaf (siehe FN vom 16. Dezember).

Wie es die Freiburger Staatsanwaltschaft in der Verhandlung von letzter Woche gefordert hatte, wurde der 30-jährige Mann der Freiheitsberaubung, einfachen Körperverletzung, Schändung und Übertretung des Betäubungsmittelgesetzes schuldig gesprochen.

«Die Taten des Beschuldigten als solche wiegen schwer und sein Verschulden ist erheblich», schreibt das Gericht in der schriftlichen Urteilsbegründung. «Indessen bestand gemäss psychiatrischem Gutachten eine mittelgradig verminderte Schuldfähigkeit.» Im Verfahren habe sich der Beschuldigte zudem kooperativ verhalten und Einsicht gezeigt. Deshalb sprach das Gericht eine bedingte Freiheitsstrafe von 12 Monaten aus. Die Staatsanwaltschaft hatte 18 Monate gefordert; die Verteidigung deren sechs Monate. Für die Dauer der Probezeit wird Bewährungshilfe angefordert. Ausserdem muss sich der Beschuldigte einer Psychotherapie unterziehen.

Weiter wird der Mann dazu verpflichtet, seiner Ex-Partnerin 4000 Franken Genugtuung und 1000 Franken Schadensersatz zu bezahlen. Auch die Parteienentschädigungen sowie die Verfahrenskosten von 13 800 Franken werden dem Beschuldigten auferlegt.

mz

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