Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Justizrat sieht keinen Grund für Amtsenthebung einer Staatsanwältin

Share on facebook
Share on twitter
Share on linkedin
Share on print

Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Nino Ruch ist mit der Arbeit der Freiburger Justiz nicht einverstanden. Ende Januar hat der Besitzer von Nino’s Gärten in Flamatt beim Justizrat zwölf Unterschriftenlisten mit insgesamt 108 Unterschriften eingereicht. Damit wollte er ein Amtsenthebungsverfahren gegen Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach in die Wege leiten. Wie Adrian Urwyler, Präsident des Justizrates, auf Anfrage erklärt, hat sich der Justizrat am 1. Februar damit befasst und entschieden, dem Vorstoss keine Folge zu leisten. Es werde kein Verfahren eingeleitet. «Das dem Justizrat unterbreitete Dossier beinhaltet keine Sachverhalte, die Anlass zur Eröffnung eines Abberufungs- oder Disziplinarverfahrens gegen die betroffene Magistratin geben», so Urwyler. Zudem handle es sich um ein laufendes Verfahren, sagt er mit Verweis auf ein Kantonsgerichtsurteil vom 22. Dezember 2016. Es sei nicht Aufgabe des Justizrates, die Richtigkeit von Rechtsentscheiden als solche zu überprüfen. Entscheide des Kantonsgerichts könnten dem Bundesgericht zur Beurteilung unterbreitet werden.

Es war Brandstiftung

Der Fall von Nino Ruch geht auf Februar 2014 zurück, als ein Feuer Teile seiner Gartenbaufirma in Flamatt zerstörte. Es war Brandstiftung; es konnte allerdings kein Täter dingfest gemacht werden. Im April 2015 verfügte die Staatsanwaltschaft die Sistierung des Strafverfahrens gegen eine unbekannte Täterschaft. Nino Ruch fand dieses Vorgehen nicht richtig und reichte beim Kantonsgericht Beschwerde ein. Das Gericht trat nicht auf diese ein (die FN berichteten). Im Oktober 2016 gelangte Ruch ein weiteres Mal ans Kantonsgericht und forderte die Wiederanhandnahme des sistierten Verfahrens sowie den Ausstand der mit dem Fall betrauten Staatsanwältin Christiana Dieu-Bach. Wie bereits in seiner ersten Beschwerde kritisierte er, die Staatsanwältin habe zu einseitig ermittelt und nichts unternommen. Mit Urteil vom 22. Dezember hat das Gericht entschieden, die Beschwerde abzuweisen. Das Strafverfahren sei zu Recht sistiert worden. Folglich sind die Richter nicht auf das Ausstandsgesuch eingetreten. Er werde den Fall nicht vor Bundesgericht ziehen, sagt Ruch auf Anfrage. Hingegen werde er dem Justizrat einen Brief schreiben.

Meistgelesen

Mehr zum Thema