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IG Guglera will eine Bürgerwehr gründen

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Voraussichtlich nächsten Winter soll das Bundesasylzentrum in der Guglera seinen Betrieb aufnehmen. Im 250 Plätze umfassenden Ausreisezentrum bei Giffers werden hauptsächlich abgewiesene Asylbewerber untergebracht sein, die auf eine Rückkehr in ihr Herkunftsland oder in den für sie zuständigen Dublin-Staat warten. Das bereitet den Mitgliedern der Interessengemeinschaft (IG) Guglera Kopfzerbrechen: Sie sorgen sich um die Sicherheit im Umkreis des Bundesasylzentrums und haben deshalb beschlossen, eine Bürgerwehr ins Leben zu rufen. Auf ihrer Facebook-Seite hat die IG vor wenigen Tagen einen entsprechenden Aufruf veröffentlicht.

«Wollen Probleme lösen»

«Das Asylzentrum steht inmitten einer bei Spaziergängern beliebten Gegend», sagt IG-Mitbegründer William Aeby. «Sie soll auch in Zukunft bedenkenlos genutzt werden können.» Um dies zu garantieren, wolle die IG eine Telefonnummer einrichten, auf die Personen anrufen können, falls sie in der Gegend in Schwierigkeiten geraten. «Die Bürgerwehr wird aus rund acht Personen bestehen, die allesamt in der Umgebung des Asylzentrums wohnen und sich rasch einschalten könnten, falls es zu Problemen kommt», erklärt ­Aeby auf Anfrage der FN. Der Einsatz der Bürgerwehr würde darin bestehen, den Anrufer zu unterstützen. «Präventiv» und «ohne Gewalt», wie es auf der Facebook-Seite der Interessengemeinschaft heisst.

«Wir werden nur dann ausrücken, wenn wir gerufen werden», stellt Aeby klar. «Patrouillen wird es keine geben. Das ist alleinige Aufgabe der Polizei.» Eine halbe Armee aufzustellen, wie dies von Bürgerwehren in anderen Gegenden zuweilen gemacht werde, sei nicht im Sinn der IG: «Wir wollen Probleme lösen und nicht noch zusätzliche schaffen.» In diesem Sinn sei das Angebot der IG als eine Ergänzung zur Notrufnummer 117 der Kantonspolizei zu verstehen.

Doch warum braucht es dieses zusätzliche «Angebot» überhaupt? Den Ausschlag gegeben habe ein Gespräch mit Personen aus Riggisberg, wie William ­Aeby erklärt. «Im Zusammenhang mit dem Asylzentrum Riggisberg hat es dort eine ähnliche Gruppierung gegeben.» Diese sei gebildet worden, nachdem die Polizei über eine Stunde gebraucht habe, um nach einem Zwischenfall – Aeby spricht von sexueller Belästigung – an Ort und Stelle zu sein. «Das ist viel zu lange. Einen ähnlichen Fall möchten wir hier unbedingt vermeiden», sagt ­Aeby. «Aber die Kantonspolizei Freiburg wird zu jeder Zeit über unsere Schritte informiert sein.»

Polizei lehnt das Vorhaben ab

Bei dieser hält sich die Freude über die Ankündigung aus dem Senseoberland in Grenzen. Für die Kantonspolizei sei eine Bürgerwehr nicht wünschenswert, erklärt Philippe Allain, Chef der Gendarmerie: «Wir begrüssen dieses Vorhaben nicht und bevorzugen andere Wege, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.» Allain bestätigt die Aussage ­Aebys, wonach zwischen der Kantonspolizei und der IG Guglera ein regelmässiger Austausch stattfinde. «Die Verantwortlichen der IG haben anlässlich einer Versammlung angekündigt, dass sie eine Bürgerwehr lancieren möchten. Wir haben aber nie konkret darüber gesprochen.» Es wäre die erste Bürgerwehr im Kanton.

Der Chef der Gendarmerie erläutert, dass ein Bürgerwehrmitglied – selbst wenn es nur präventiv arbeite – in keinem Fall mehr Rechte als ein anderer Bürger habe. «Das heisst, dass nicht einfach Personenkontrollen durchgeführt oder Asylbewerber von einem öffentlichen Platz verwiesen werden können.» Ansonsten kämen die Bürgerwehrmitglieder rasch mit dem Gesetz in Konflikt: «Sie müssten sich dann persönlich verantworten.»

Wie würde die Kantonspolizei reagieren, falls eine Bürgerwehr zustande kommt? «Eine Kontaktaufnahme mit der IG, um den Mitgliedern ihre Pflichten und den Rahmen ihrer Aktivitäten in Erinnerung zu rufen, wäre sicher in Betracht zu ziehen», sagt Philippe Allain. «Die Problematik einer Bürgerwehr müsste aufgezeigt werden, und auch die möglichen Konflikte im Zusammenhang mit der Gesetzgebung wären zu erläutern.»

Philippe Allain erinnert daran, dass in der Zusammenarbeit zwischen Bund, Kanton und Gemeinden das Thema Sicherheit einen zentralen Platz einnehme: «Die Kantonspolizei wird die nötigen Anpassungen vornehmen, um die Sicherheit in der Guglera zu gewährleisten.»

Die Syndics distanzieren sich

Marcel Kolly, Gemeindepräsident von Rechthalten, hört zum ersten Mal von den Ideen der IG. Er kann mit der angedachten Bürgerwehr überhaupt nichts anfangen. «Wir wissen noch gar nicht, wie sich die Situation mit dem neuen Asylzentrum in der Guglera genau präsentieren wird.» Wie es möglich sei, bereits von einer Bürgerwehr zu sprechen, bevor es etwas gebe, wogegen man sich wehren könne, fragt Kolly: «Das ist abstrus.» Er sehe nicht ein, was die IG mit ihrem Vorhaben erreichen wolle. «Damit wird nur mehr Ablehnung geschürt, und das ist der ganzen Sache alles andere als dienlich», meint der Syndic von Rechthalten.

«Das Wort Bürgerwehr hat für mich grundsätzlich einen schalen Beigeschmack», sagt Othmar Neuhaus, Gemeindepräsident von Giffers. Er stehe solchen Aktivitäten deshalb mit Skepsis gegenüber. «Alles, was die Sicherheit und den Betrieb rund um das Asylzentrum in der Guglera betrifft, muss in jedem Fall mit der Polizei und den zuständigen Bundesstellen genau koordiniert sein», so Neuhaus.

Zahlen und Fakten

Sicherheitsdienst immer anwesend

Wie bei jedem Asylzentrum des Bundes muss auch für jenes in der Guglera ein Sicherheitsdispositiv ausgearbeitet werden. Dieses wird vom Bund, den betroffenen Gemeinden und den kantonalen Sicherheitsbehörden gemeinsam erstellt und sieht unter anderem vor, dass ein privater Sicherheitsdienst für Ruhe und Ordnung innerhalb des Ausreisezentrums zuständig ist. Dieser wird gemäss Angaben des Staatssekretariats für Migration während 24 Stunden anwesend und über eine Hotline zu erreichen sein. Bei ihrem Aufenthalt in der Guglera werden sich die Asylbewerber an eine strikte Hausordnung halten müssen; so dürfen sie etwa das Gelände nur tagsüber verlassen. Für die Sicherheit ausserhalb des Bundesasylzentrums in der Guglera ist die Kantonspolizei Freiburg verantwortlich. Das Asylgesetz sieht vor, dass der Bund zuhanden des Kantons eine jährliche Sicherheitspauschale – rund 110 000 Franken pro 100 Bundesasylzentrumsplätze – ausrichtet, um damit den zusätzlichen Aufwand der Polizei abzugelten.

mz

 

Bürgerwehren

«Private Initiativen nicht per se unzulässig»

Peter Hänni ist Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Universität Freiburg. Die FN haben ihn gefragt, was von Bürgerwehren aus juristischer Sicht zu halten ist.

 

Peter Hänni, sind Bürgerwehren erlaubt?

Private Initiativen sind nicht per se unzulässig. Hilfestellungen für Bürger gibt es in vielen Bereichen – zum Beispiel, wenn Zeitungen Auskunft und Beratung zum Konsumentenschutz anbieten. Die Frage, die sich stellt, ist, wie es sich verhält, wenn staatliche Institutionen infrage gestellt werden oder staatliche Funktionen durch solche privaten Initiativen übernommen werden.

Was dürfen Bürgerwehren denn nicht?

Grundsätzlich dürfen staatliche Entscheidungen, die nach demokratischen Prinzipien erfolgt sind, nicht unterlaufen werden. Das gilt auch für andere Positionen, Stichwort Kirchenasyl. In diesem Fall ist das Verstecken von Flüchtlingen vielleicht humanitär begründet, aber auch hier muss der Rechtsweg eingeschlagen werden. Wenn man mit einer staatlichen Entscheidung nicht einverstanden ist, kann man mit rechtsstaatlichen Instrumenten wie der Initiative oder einer Anfrage dagegen vorgehen. Die Übernahme von polizeilichen Aufgaben durch Bürgerwehren ist aber vollständig unzulässig.

Was darf eine Bürgerwehr, wenn sie konkret um Hilfe gebeten wird?

Ausser beraten und ein klärendes Gespräch führen eigentlich nichts. Es sei denn, es handelt sich um einen Fall von Notwehrhilfe. Aber da gelten die Regeln, die auch in einem anderen Kontext eingehalten werden müssen. Ansonsten müssen die Bürgerwehren die Polizei einschalten. Zu patrouillieren und Leute systematisch zu vertreiben oder sie daran zu hindern, ihre Rechte auszuüben, das geht nicht.

Ist daraus zu schliessen, dass es unter Umständen legal sein kann, jemanden wegzuweisen?

Das kommt auf den Einzelfall an und darauf, in welchem Geist das geschieht. Es darf aber nicht sein, dass ein Klima der Angst erzeugt wird mit Drohungen und Erpressungen.

Was sagen Bürgerwehren über das Funktionieren des Staates aus?

Die Einrichtung von Bürgerwehren suggeriert, dass der Staat seine Aufgaben nicht oder nicht mehr ordnungsgemäss erfüllt. In der Schweiz haben wir es kaum je mit solchen Zuständen zu tun.

rsa

 

Kommentar

Die Bürgerwehr als Misstrauensvotum

Miro Zbinden

Als der geplante Verkauf des Instituts in der Guglera im Februar 2015 durch die Presse publik gemacht wurde, fühlten sich viele Personen übergangen. Der Frust darüber, die künftige Nutzung des Gebäudes nicht mitgestalten zu können und stattdessen ungefragt ein Bundesasylzentrum in der Nachbarschaft akzeptieren zu müssen, sass tief. So tief, dass einige versuchten, ihrem Unmut mit Mahnfeuern, Treicheln, lauten Buhrufen und schrillen Pfeifkonzerten Luft zu verschaffen. Heute – zwei Jahre nach dem ebenso berüchtigten wie unrühmlichen Informationsanlass in Giffers – ist der Ärger noch immer nicht ganz verflogen. Dies zeigt die jüngste Ankündigung der IG Guglera, im Umfeld des im Entstehen begriffenen Bundesasylzentrums dereinst eine bürgerwehrähnliche Gruppe installieren zu wollen.

Ob sich die Gründung einer Bürgerwehr zur Bewältigung des aufgestauten Frustes tatsächlich eignen würde, sei einmal dahingestellt. In erster Linie wäre dies ein unmissverständliches Misstrauensvotum gegenüber der Staatsgewalt. Denn die Sicherheit im öffentlichen Raum zu gewährleisten, ist hoheitliche Aufgabe der Kantonspolizei. Mit ihrer Idee, eine Einsatzgruppe zu gründen und im Notfall auszurücken, suggerieren die Verantwortlichen der IG doch vor allem eines: dass die Kantonspolizei Freiburg vielleicht nicht mehr dazu fähig sein wird, für Ruhe und Ordnung zu sorgen, sobald das Bundesasylzentrum im Senseoberland einmal seinen Betrieb aufgenommen hat.

Auf diese Weise zweifelt die IG nicht nur öffentlich an den Fähigkeiten der Polizei, sondern auch am Gewaltmonopol der Staatsmacht – notabene einem Grundpfeiler des demokratischen Systems. Nicht zuletzt wagt die IG ein brandgefährliches Experiment und schürt diffuse Ängste vor einer Zukunft, über die wir alle zum heutigen Zeitpunkt höchstens Vermutungen anstellen und bestenfalls Prognosen abgeben dürfen.

 

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