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Er kaufte mit Hanf-Geld einen Porsche

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Ein Sensler hat gewerbsmässig Marihuana verkauft und dabei so viel Geld eingenommen, dass er sich im Jahr 2008 damit einen Porsche leisten konnte. Den kaufte er aber nicht selbst: Sein Kollege ist mit den 180 000 Franken in bar zu einem Garagisten gegangen und hat den schnellen Wagen gekauft; er hat ihn auch auf seinen Namen eingelöst. Auch alle Rechnungen zahlte jeweils der Kollege und liess sich danach das Geld zurückgeben. Gefahren ist mit dem Porsche 997 aber nur der Marihuana-Händler. Ende 2010 haben die beiden den Wagen verkauft, 45 000 Franken dazugelegt und so für insgesamt 220 000 Franken einen Porsche RS gekauft – wieder nach demselben Muster: Der Kollege gab sich als Käufer aus und liess alles über seinen Namen laufen, der Marihuana-Händler benutzte den Porsche.

Im Februar 2015 brauchte der Marihuana-Händler Geld, um für über eine Million Franken einen neuen Stall zu bauen. Die Garage kaufte den Porsche RS für 150 000 Franken zurück; das Geld ging auf das Konto des Kollegen. Dieser hob das Geld in Tranchen von 20 000 Franken ab; seine Frau und der Marihuana-Händler holten das Geld ab. Ob es tatsächlich in den Stall-Neubau investiert wurde, konnte nicht geklärt werden.

Der Kollege wurde nun wegen Geldwäscherei mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 150 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist beträgt zwei Jahre. Auch seine Frau wurde verurteilt: Sie hat zwischen April 2014 und Juli 2015 rund 6,5 Kilogramm Marihuana für 16 250 Franken an ihren Bruder vermittelt. Sie erhält ebenfalls eine bedingte Geldstrafe; dieses Mal von 180 Tagessätzen, mit einer Bewährungsfrist von zwei Jahren. Der Marihuana-Händler selber wurde noch nicht verurteilt. Er wird sich vor Gericht verantworten müssen.

njb

 

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