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«Das letzte Mal hatte ich vor fast zehn Jahren mit einem solchen Fall zu tun»

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Der Polizeirichter des Sensler Bezirksgerichts hat regelmässig Einspracheverfahren zu führen. Meist handelt es sich dabei um Rekurse gegen Strafbefehle, die vom Oberamtmann des Sensebezirks oder von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg ausgesprochen wurden.

Nicht so gestern Nachmittag, als in Tafers die Einsprache gegen einen Strafbescheid des Bundesamtes für Verkehr behandelt wurde. Dass das Sensler Bezirksgericht mit Rekursen gegen Strafbescheide konfrontiert werde, deren Absender eine Bundesstelle sei, komme sehr selten vor, erklärte Polizeirichter Peter Rentsch gestern gegenüber den FN: «Das letzte Mal hatte ich vor fast zehn Jahren mit einem solchen Fall zu tun.»

Lizenzpflichtig oder nicht?

Weniger spektakulär als die Form der Einsprache gestaltete sich der Sachverhalt, der zum Rekurs führte. So wurde bei ­einer Kontrolle im Oktober 2015 in Domdidier das Fahrzeug einer Berner Firma an­gehalten; der Fahrer konnte gemäss Strafbescheid keine gültige Zulassungsbewilligung für seinen Transport vorweisen. Der Leiter des betroffenen Unternehmens ist der Ansicht, dass es sich bei der im Herbst 2015 durchgeführten Fahrt um einen von der Lizenzpflicht ausgenommenen Gütertransport gehandelt habe. Er wei­gerte sich deshalb, die fällige Busse von 200 Franken zu bezahlen, und legte stattdessen Rekurs gegen den Strafbescheid des Bundesamtes für Verkehr ein.

«Wir haben für diesen Transport bestimmt keine Lizenz gebraucht», hielt der Chef des Unternehmens gestern in Tafers an seiner Einsprache fest. «Wir sind schon öfters kontrolliert worden, und mir ist nicht bekannt, dass es je zuvor zu Problemen gekommen wäre.»

Rechtsanwalt Mathias Ammann stützte die Aussagen des Firmeninhabers. Er erklärte, dass ein Zweig des Unternehmens seines Mandanten Transportdienstleistungen für Dritte erbringe, während der andere das Führen eines Entsorgungshofs umfasse. Der Transport, der im Freiburger Broyebezirk kontrolliert und aufgehalten wurde, habe der Beförderung von Altbelag an ein Belagswerk gegolten. Er sei nicht für Dritte, sondern für und vom Entsorgungshof selbst ausgeführt worden und habe deshalb auch nicht der Lizenzpflicht unterstanden.

Ammann verlangte einen Freispruch für seinen Mandanten. Das Urteil wird in den nächsten Tagen erwartet.

Ein Fall wechselt den Bezirk

Dass dieser Fall vor das Sensler Bezirksgericht gelangt ist, sei das Resultat einer neuen Weisung der Freiburger Staatsanwaltschaft, erklärte Rentsch. So sollen Fälle, die sich – wie der vorliegende – zwar im französischsprachigen Kantonsteil zugetragen haben, aber ausschliesslich deutschsprachige Parteien betreffen, aus sprachlichen Gründen in Zukunft an den Bezirksgerichten in Murten oder Tafers behandelt werden. «Umgekehrt gilt die Weisung natürlich genauso», sagte Rentsch.

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