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Bedingte Strafe für Unfall mit geklautem Auto

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Mitte August 2016 entwendete ein 18-Jähriger in Oberschrot bei einer Spenglerei ein Firmenauto. Er setzte sich hinter das Steuer des Jeep Cherokees, obwohl er keinen Fahrausweise besass – und obwohl er betrunken war und gekifft hatte. Er fuhr mit dem Auto Richtung Zumholz. Noch in Oberschrot verlor er auf der Höhe Zelgli die Herrschaft über das Auto. Er scherte auf die Gegenfahrbahn aus und geriet die Böschung auf der linken Strassenseite hinauf. Dabei überfuhr er einen Weidezaun und eine Hinweistafel, kümmerte sich aber nicht darum und fuhr weiter. Auf der Hauptstrasse in Zumholz kam er auf der Höhe der Einmündung zur Guggersbachstrasse in einer Linkskurve rechts von der Strasse ab und fuhr mit hoher Geschwindigkeit die Böschung hinauf und darüber hinweg. Das Auto prallte erst gegen eine Signalisationstafel, dann gegen einen parkierten Transporter mit Anhänger. Das Fahrzeug überschlug sich, kollidierte mit dem Hallentor der Liegenschaft an der Guggersbachstrasse 11a. Dort, 85 Meter hinter der Strasse, kam der Jeep zum Stillstand. Als sich das Auto überschlug, wurde der 18-Jährige aus dem Auto geschleudert; er erlitt schwere Verletzungen und musst mit der Rega ins Berner Insel­spital geflogen werden (die FN berichteten).

Nun hat die Freiburger Staatsanwaltschaft den Mann mittels Strafbefehl verurteilt: Unter anderem wegen grober Verletzung der Verkehrsregeln, Fahrens in angetrunkenem Zustand und Entwendens eines Fahrzeugs muss er eine bedingte Geldstrafe von 140 Tagessätzen leisten; die Probezeit läuft über zwei Jahre. Dazu kommt eine Busse von 1000 Franken.

njb

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