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Bedingte Strafe für Messerstecher

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Eine bedingte Geldstrafe von 150 Tagessätzen zu je 60 Franken mit einer Probezeit von zwei Jahren: So lautet das Urteil des Polizeigerichts des Sensebezirks in Tafers im Fall des Mannes, der sich am Donnerstag wegen einer Messerstecherei verantworten musste (FN vom Freitag). Der heute 32-jährige Sensler hatte an der Sensler Messe im Herbst 2015 unter Alkoholeinfluss fünf andere Messebesucher wahl- und grundlos angegriffen und zum Teil verletzt. Er setzte dazu seine Fäuste ein und benutzte auch ein mitgebrachtes Messer. Eines der Opfer erlitt eine Schnittwunde am Hinterkopf, die genäht werden musste, sowie eine Schürfwunde an der Schulter.

Der Mann stand zum Zeitpunkt der Tat unter starkem Alkoholeinfluss. Der Atemalkoholtest hatte einen Wert von 2,02 Promille ergeben. Ein medizinisches Gutachten hielt denn auch fest, dass der Mann bei der Tat unter einer schweren Alkoholvergiftung litt und dass seine Schuldfähigkeit deshalb aufgehoben gewesen sei.

Alkoholkonsum überwacht

Polizeirichter Peter Rentsch sprach den Mann gestern wegen Verübung einer Tat in selbstverschuldeter Unzurechnungsfähigkeit schuldig. Das Gericht ordnete zudem an, dass der Mann während der Probezeit unter Bewährungshilfe gestellt wird, dass er die bisherige Psychotherapie für mindestens ein Jahr weiterführen muss und dass sein Alkoholkonsum mit regelmässigen Haar- und Urinproben überwacht wird.

Die 22 verschiedenen Messer sowie diversen Waffen, welche die Polizei nach der Tat beim Mann beschlagnahmt hatte, bleiben bis zum Ende der Probezeit in Polizeigewahrsam – mit Ausnahme der Küchenmesser, die sofort zurückgegeben werden.

Eines der Opfer war an der Gerichtsverhandlung als Zivilkläger aufgetreten. Es war jener Mann, der nach der Messerattacke die schlimmsten Verletzungen davongetragen hatte. Das Gericht sprach ihm eine Genugtuung von 500 Franken und Schadenersatz in der Höhe von 708 Franken zu.

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