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Bedingte Freiheitsstrafe für einen Sensler Raser

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Er wollte ausprobieren, wie schnell sein neues Auto fährt, raste mit Tempo 146 durch den Düdinger Weiler Lustorf und wurde geblitzt – nun ist ein junger Autofahrer aus dem Sensebezirk wegen qualifizierter grober Verletzung der Verkehrsregeln vom Polizeigericht Sense verurteilt worden. Das Gericht setzte die Strafe auf 15 Monate bedingt fest, dies mit einer Probezeit von zwei Jahren. Der Autofahrer muss zudem eine Busse von 2000 Franken bezahlen sowie die Verfahrenskosten von 1050 Franken übernehmen.

Zwei Beifahrer

Das Strafmass liegt damit zwei Monate unter dem Antrag, den Staatsanwalt Markus Julmy an der Verhandlung vom Dienstag gestellt hatte (siehe FN vom Mittwoch). Er hatte seine Forderung unter anderem damit begründet, dass der junge Mann zwei Beifahrer dabei hatte und dass er mit seinem Verhalten auch deren Gefährdung in Kauf genommen hatte.

Wagen beschlagnahmt

Nach der Raserfahrt vom 19. März 2016, abends kurz vor 22 Uhr, hatte die Polizei das Auto des jungen Mannes beschlagnahmt. Aus dem Urteil des Polizeigerichts ergeht, dass der junge Fahrer den Wagen wieder zurückbekommt, wenn er dafür 6000 Franken bezahlt. Mit diesem Betrag sollen die Aufbewahrungskosten für das Auto gedeckt werden. Auf die Rückgabe haben sich Staatsanwaltschaft und Verteidigung geeinigt. Der 24-Jährige hatte das neue Auto eine Woche vor der Fahrt gekauft, mithilfe eines bis jetzt noch nicht abbezahlten Darlehens von seinem Vater.

So schnell wird er sich aber nicht mehr an ein Steuer setzen können: Sein Permis ist auf unbestimmte Zeit eingezogen, und er muss sich einer verkehrspsychologischen Massnahme unterziehen.

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