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Strafe wegen Verletzung und Blaufahrt

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Es handle sich «um ein krasses Fehlverhalten von einem erfahrenen Bauarbeiter gegenüber einem Mitarbeiter im ersten Lehrjahr», schreibt der Polizeirichter des Seebezirks Markus Ducret in seinem schriftlichen Urteil zur Gerichtsverhandlung von Ende August (die FN berichteten). Er verurteilte den Bauarbeiter zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen à 30 Franken, verbunden mit einer Probezeit von drei Jahren. Die Tatbestände waren qualifizierte einfache Körperverletzung sowie Fahren in fahrunfähigem Zustand.

Richter folgt dem Staatsanwalt

Im Februar 2016 hatte der angeklagte Arbeiter auf einer Baustelle in Courtepin eine Nagelpistole am Kopf des Lehrlings betätigt. Es befand sich zwar kein Nagel darin, doch der herausschnellende Bolzen schlug ein Loch in den Bauhelm. Der Lehrling aus dem Sensebezirk erlitt eine Wunde am Kopf, die im Spital genäht werden musste. Der Knall führte ausserdem zu einem temporären Ohrensausen. Eine Woche lang war der Lehrling krankgeschrieben.

Der Bauarbeiter muss dem Opfer 1500 Franken als Genugtuung sowie rund 3500 Franken als Parteientschädigung bezahlen. Damit folgte der Richter den Anträgen des Staatsanwalts und des Anwalts des Lehrlings. Der Verteidiger des Angeklagten hatte eine Genugtuungszahlung von 500 Franken vorgeschlagen.

An derselben Gerichtsverhandlung musste sich der Bauarbeiter wegen einer Fahrt mit 1.03 Promille in Gurmels im September 2016 verantworten. Da dieser Vorfall in seiner Probezeit geschah – 2015 wurde er bereits wegen einer Blaufahrt verurteilt – muss er nun die bedingten 400 Stunden gemeinnützige Arbeit ableisten.

jmw

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