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Rekurs gegen Schulkreisentscheid

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Eine Gruppe von 31 Bürgerinnen und Bürgern aus Cressier will sich nicht mit dem Beschluss des Gemeinderates abfinden, dass Cressier dem grossen Primarschulkreis der Gemeinden im Murtenbiet beitreten soll. Sie wehren sich mit einem Rekurs beim Oberamt. Der Gemeinderat von Cressier hatte die Schulkonvention von Murten im Januar unterschrieben (die FN berichteten). Mit dem Beitritt werden die französischsprachigen Klassen im Schulhaus von Cressier der französischen Direktion des Primarschulkreises Murten unterstellt.

Rund 140 Bürger hatten Ende letzten Jahres eine Petition unterzeichnet – mit der Forderung, dass der Gemeinderat eine ausserordentliche Gemeindeversammlung einberufen soll. An dieser hätte die Beitrittsfrage und die Einreichung eines Gesuches um Ausnahmeregelung debattiert werden sollen. Der Schulkreis Cressier genügt den Bestimmungen des Schulgesetzes nicht. Denn der Gemeinde fehlt es an Schulklassen: Das Gesetz schreibt mindestens acht Klassen für die Führung eines Schulkreises vor, Cressier hat zurzeit jedoch lediglich deren fünf.

Der Gemeinderat hatte die Forderung der Petitionäre abgelehnt. Er hatte sich darauf berufen, dass die Schulkonvention und deren Unterzeichnung allein in der Kompetenz des Gemeinderates liege. Eine Gemeindeversammlung könne nicht über diese Angelegenheit befinden, war die Antwort des Gemeinderats.

Die Gruppe hat nun laut einer Mitteilung von Initiant Sébastien Berset beim Oberamt Rekurs gegen den Entscheid des Gemeinderats eingereicht. Die Bürger sind der Auffassung, dass der Gemeinderat ihnen das Recht verweigert, gehört zu werden.

Keine Ausnahme

Der Grund für den Widerstand der Bürger ist die Sprache: Die Gegner des Beitritts zum Murtner Primarschulkreis sorgen sich um das sprachliche Gleichgewicht in der Gemeinde, wie Initiant Berset ausführt. Sie befürchten, dass der Beitritt von Cressier zum zweisprachigen Doppel-Schulkreis das französische Element zugunsten der Deutschsprachigen in Cressier schwächen würde. Die Einsprecher hoffen nun, dass der Oberamtmann den Bürgern von Cressier das Recht zugesteht, selber über diese Sache entscheiden zu dürfen.

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