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Psychiater verlangt Freispruch

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Im November 2011 verlegte die Polizei einen Häftling vom Zentralgefängnis in Freiburg in die Strafanstalt von Bellechasse. Knapp eine Woche später verstarb der damals 26-Jährige in seiner Zelle. Die Autopsie sowie die gerichtsmedizinischen und toxikologischen Expertisen ergaben, dass die Todesursache eine Mischvergiftung durch die Medikamente Methadon und Valium im Zusammenwirken mit Distraneurin war.

Wegen dieses Todesfalls stand gestern ein 51-jähriger Psychiater vor Kantonsgericht. Er hatte seinem Patienten auf dessen Wunsch 80 Milligramm Methadon pro Tag und Valium verschrieben. Der Polizeirichter des Seebezirks, Markus Ducret, hatte den Mediziner im Februar dieses Jahres erstinstanzlich der fahrlässigen Tötung für schuldig befunden, weil er durch eine Überdosierung seine Sorgfaltspflicht verletzt habe. Ducret hatte den Mediziner zu einer bedingten Geldstrafe von 240 Tagessätzen zu je 120 Franken bei einer Probezeit von zwei Jahren verurteilt.

Illegaler Methadonkonsum

Als Einstiegsdosierung gelten 30 Milligramm des Opioids Methadon. Laut Akten machte der Häftling im Zentralgefängnis einen Methadonentzug und war sich demnach bei der Ankunft in der Strafanstalt Bellechasse hohe Dosen nicht mehr gewohnt. Der Psychiater hatte während der Verhandlung im Januar jedoch argumentiert, dass er mit der hohen Dosierung habe verhindern wollen, dass der Insasse andere Opiate konsumiert, die im Gefängnis illegal erhältlich sind. Der junge Mann habe ihm gesagt, dass er im Zentralgefängnis illegal täglich 120 Milligramm Methadon konsumiert hatte.

Gegen das Urteil von Ducret legte der Psychiater im Mai dieses Jahres Berufung ein. Gestern musste er sich deshalb vor dem Kantonsgericht verantworten. «Es ist sicher ein tragischer Tod. Ich bin jedoch davon überzeugt, richtig gehandelt zu haben», sagte der Angeklagte vor dem Richterkollegium in Freiburg.

Sein Verteidiger Eugen Marbach aus Bern verlangte einen Freispruch. Die Staatsanwaltschaft sowie die Privatklägerschaft forderten die Bestätigung des erstinstanzlichen Strafmasses. Der Strafappellationshof des Kantonsgerichts gibt sein Urteil am nächsten Freitag bekannt, informierte das Richterkollegium unter Dina Beti gestern.

Oberarzt im Ausland

Der erstinstanzlich Verurteilte lebt laut eigenen Angaben nicht mehr in der Schweiz und ist als Oberarzt in einer sogenannten Klinik für seelische Gesundheit in einem EU-Staat tätig. Zu dem Fall wollte er gestern nichts weiter sagen.

Sein Verteidiger Eugen Marbach machte in seinem Plädoyer geltend, dass es in der Sache zu viele Unbestimmtheiten gebe. So sei nicht klar, welche zusätzlichen Substanzen der Häftling vor seinem Tod eingenommen habe. «Die Sichtweise der Staatsanwaltschaft verkennt die Gefängnisrealität», sagte Marbach und verwies dabei auf einen kürzlich erschienenen Zeitungsartikel, in dem von einer Razzia in der Strafanstalt die Rede ist. Bei der Razzia fand die Polizei Haschisch, Kokain, Methadon und Tranquilizer; Drogenkonsum in Gefängnisanstalten sei seit jeher eine Tatsache.

Beweismittel vernichtet

«Es scheint, dass sich der Häftling selbst vergiftet hat», sagte der Verteidiger. Doch dies könne sein Mandant nicht mehr belegen, weil der Mageninhalt und Haare des Verstorbenen fälschlicherweise vernichtet worden seien. «Unbelegbare Beweise müssen zwingend zu einem Freispruch führen», sagte Marbach. Der 26-jährige Häftling sei an einer Mischvergiftung gestorben, die nun nicht mehr genauer überprüfbar sei. Es sei nicht klar, was er vor seinem Tod neben den verschriebenen Medikamenten konsumiert hatte.

Staatsanwalt Markus Julmy widersprach: «Es ist nicht so, dass ein integraler Entlastungsbeweis nicht mehr möglich ist». Klar sei, dass die vom Psychiater verschriebenen Mittel ausreichten, um den Mann ums Leben zu bringen.

Strafklägerin ist die Mutter des Verstorbenen. Sie war gestern jedoch nicht anwesend. Ihr Anwalt Armin Sahli aus Freiburg hielt in seiner abschliessenden Rede fest: «Eine solche Dosierung festzulegen, war absolut unzulässig.» Aus­serdem hätte der Psychiater eine Weisung zur Kontrolle des Zustandes des Häftlings erteilen müssen. Der Psychiater habe die Abgabe der Substanzen nicht genügend überwacht. «Der Tod wäre zu verhindern gewesen.»

«Ich bin davon überzeugt, richtig gehandelt zu haben.»

51-jähriger Psychiater

Angeklagter

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