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«Ich kann sogar auf Treppen fahren»

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Mit der auffälligen hellblauen Lackierung sowie den Lampen und den Trompeten auf dem Dach ist es schwer vorstellbar, dass dieser Geländewagen aus den Beständen der Schweizer Armee stammt.

«Doch, doch», versichert sein Besitzer Hanspeter Hänni aus Murten. «Dieser Steyr-Puch Haflinger ist von 1968», sagt er und zeigt den Fahrzeugschein. «Ein Kollege von mir hatte ihn der Armee abgekauft. Im Jahr 2000 habe ich das Fahrzeug übernommen, damals militärgrün lackiert.» In seiner Clique sei es «in» gewesen, einen Haflinger zu fahren. «Mehrere meiner Kollegen kauften sich ein solches Fahrzeug.»

Der kleine, leichte Geländewagen wurde von 1959 bis 1974 hergestellt. Hauptabnehmer waren die österreichische und die Schweizer Armee, weil der Haflinger als sehr geländegängiges Fahrzeug gut für Einsätze im Gebirge geeignet ist.

Eine wichtige Rolle spielte Hännis Geländewagen an der Expo.02: «Mit diesem Fahrzeug belieferte ich alle Restaurants und Verpflegungsstände um den Murtensee», erinnert sich Hänni. «Auf der Ladefläche hatte ich einen Tiefkühlschrank mit Eis und Tiefkühlprodukten.» Dank dem übergrossen Erdbeercornet auf dem Dach zog das Fahrzeug schon von weitem die Blicke auf sich.

Heute nutzt er den 60 km/h schnellen Geländewagen für Plauschfahrten um den Murtensee. «Das ist gäbiger als mit dem Velo, und ich kann sogar auf Treppen fahren.»

Im Winter stehe der Haflinger in der Garage. Doch das schade dem Oldtimer nicht. «Der Motor lässt sich auch nach mehreren Monaten Stillstand problemlos starten.» Auch Ersatzteile zu finden sei einfach, doch seien diese oft teuer.

Bei den Ausflügen der Haflinger-Fans, an denen Hänni früher einmal im Jahr teilnahm, habe es keine negativen Rückmeldungen auf die sehr sichtbaren Veränderungen des Geländewagens gegeben. Doch habe der Oldtimer seinen Veteranenstempel verloren – und er muss, wie jedes andere Fahrzeug in der Schweiz, alle zwei Jahre zur amtlichen Fahrzeugprüfung.

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