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Forderungen klaffen auseinander

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Der Prozess am Strafgericht des Seebezirks in Murten gegen vier 22- und 23-jährige Emmentaler ist nicht alltäglich. 80 Straftaten in drei Kantonen werden verhandelt: namentlich Raub, Brandstiftung und Sachbeschädigungen. Am ersten Verhandlungstag verliefen die Einvernahmen zäh (die FN berichteten). Gestern waren die Plädoyers an der Reihe.

Staatsanwalt Markus Julmy forderte für einen Angeklagten 48 Monate und für zwei Männer 42 Monate unbedingten Freiheitsentzug sowie für einen Beteiligten 24 Monate bedingt. Einen grossen Teil der Anklage machen die drei Fälle von Raub aus, so Julmy. Die Gruppe habe ihre Taten als Bande und zum Teil bewaffnet durchgeführt. Es sei nicht einfach, die Einzelvergehen auseinanderzuhalten: «Wir haben keinen klaren Haupttäter. Alle waren irgendwie beteiligt.»

Die Verteidiger verwiesen darauf, dass die Männer sich seit ihren Taten vor drei Jahren makellos verhalten hätten. Sie hätten einen Blödsinn gemacht, der auf Gruppendynamik und Alkohol zurückzuführen sei. Man solle ihr Leben nicht mit einer unbedingten Haftstrafe zerstören, sagte Philippe Corpataux. «Das waren Bubenstreiche.» Sie seien sich der Folgen ihrer Tat nicht bewusst gewesen und bereuten diese. «Mein Mandant wird nie mehr so etwas anstellen: Es war ihm eine Lehre.» Die Anwälte kritisierten die Nutzung einiger Einvernahmeprotokolle: Für Patrik Gruber fusst die Anklage oft auf Vermutungen, und sie basiert unlautererweise im Kern auf Aussagen, die nicht im Beisein von Anwälten gemacht wurden.

In mehreren Fällen bestritten die Verteidiger die Schwere der Tat. Für Pierre-Henri Gapany handelte es sich beim Raubüberfall in Murten bestenfalls um einen «kleinen Raub», mit einer Schadenssumme von 15 Franken. Er habe nicht den Eindruck, dass die Opfer wesentlich litten. Vor allem die Vorwürfe der Brandstiftung und Lebensgefährdung liessen die Verteidiger nicht zu. Und sie fanden die Vorwürfe in vielen Punkten unklar formuliert und ungenügend dokumentiert. Da unklar blieb, ob es einen Anführer gab, hoben die Verteidiger oft die geringe Verantwortung der Einzelnen an der Tat hervor. «Meinem Mandanten dürfen die Taten der anderen nicht angelastet werden», so Gruber.

Bei der Zumessung der Strafe unterschieden sich die Forderungen der Verteidiger von jenen des Staatsanwalts: Gruber, der den Mann verteidigt, den die Staatsanwaltschaft für den Haupttäter hält, wollte für diesen 15 Monate bedingt. Zwei Verteidiger sprachen sich für 18 Monate bedingt für ihre Schützlinge aus. Der vierte wollte lediglich eine «angemessene bedingte Strafe» für seinen Mandanten. Gruber sagte über die Angeklagten: «Sie brauchen eine Warnung und eine Chance: Sie sollen etwas lernen für das Leben; und, dass man einen Fehltritt wiedergutmachen und ein anständiger Mensch werden kann.»

Die Richter verkünden das Urteil am Montag.

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