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Einsprachen konzentrieren sich auf zwei Brennpunkte

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Die öffentliche Auflage der Murtner Ortsplanungsrevision war am 28. November beendet. Nun hat die Gemeinde Murten Bilanz gezogen: Insgesamt sind 75 Einsprachen gegen die Zonennutzungspläne der Ortsplanungsrevision eingegangen. Der grösste Brocken betrifft den Kulturgüterschutz: Dazu registrierte Murten rund 40 Einsprachen durch Grundeigentümer. Dies, weil das Amt für Kulturgüter den Schutzstatuts bei verschiedenen Gebäuden erhöht hat.

Keine Überraschung

Die Gemeinde Murten hatte im Oktober und November an zwei Informationsabenden sowie insgesamt sieben Fragerunden über die Revision Auskunft gegeben. Bereits am Informationsabend zur Unterschutzstellung zeichnete sich ab, dass das Interesse der Bevölkerung gross ist.

«Es ist für mich keine Überraschung, dass es dazu die meisten Einsprachen gegeben hat», sagt die Murtner Vize-Stadtpräsidentin Ursula Schneider Schüttel im Gespräch mit den FN. «Während der Fragerunden im Rathaus wollten einige Grundeigentümer mehr über die Gründe eines erhöhten Schutzes wissen.» Einige Liegenschaftsbesitzer könnten sich nicht genau vorstellen, was eine höhere Einstufung des Schutzstatus ihrer Liegenschaft konkret für sie bedeute.

«Auf einige Fragen konnten wir jedoch nicht antworten, da wir selber zu wenig wissen – der höhere Schutz wird ja vor allem vom kantonalen Amt für Kulturgüter gewünscht», sagt Schneider Schüttel. «Wir haben diesen Bürgerinnen und Bürgern deshalb dazu geraten, Einsprache zu machen, damit sie mehr Infos erhalten.»

Frühzeitig Lösungen finden

Stanislas Rück, Vorsteher des Amts für Kulturgüter, bestätigt gegenüber den FN, dass das Amt auf Wunsch der Gemeinde zu einzelnen Einsprachedossiers Berichte erarbeitet: «Wir geben gerne Auskunft und zeigen auf, nach welchen Kriterien wir die Objekte eingestuft haben.» Oft führten diese Informationen während der Einspracheverhandlungen bereits zu einer Einigung. «Vielfach haben die Leute unbegründet Angst», sagt Rück, «denn die Einstufung ist das eine, eine allfällige Erschliessung zum Beispiel eines Stockwerks das andere.» Rück macht ein Beispiel: «Wenn es für die Bewohnbarkeit eines Geschosses eine Treppe braucht, gibt es immer Möglichkeiten.» Sinnvoll sei, das Gespräch mit dem Amt für Kulturgüter bereits bei der Projektierung eines allfälligen Umbaus zu suchen, «so können wir frühzeitig Lösungen finden».

Die Einspracheverhandlungen zur Ortsplanungsrevision liegen von Gesetzes wegen in den Händen der Gemeinde. «Teilweise nehmen wir jedoch als informative Instanz an den Gesprächen teil», erklärt Rück. Schneider Schüttel begrüsst dies, «es ist oft besser, wenn jemand den Fall mündlich genauer erläutern und sofort auf Anschlussfragen antworten kann». Die Verhandlungen sind in den nächsten Monaten geplant, danach fällt die Gemeinde ihren Entscheid und gibt das Dossier an den Kanton weiter.

Der zweite Fokus der Einsprecher liegt auf dem Merlachfeld; dazu hat die Gemeinde rund 30 Einsprachen erhalten. «Sie betreffen verschiedene Aspekte im Quartier», betont Schneider Schüttel. Etlichen Anwohnerinnen und Anwohnern gehe es jedoch um den Detailbebauungsplan Merlachfeld. Dieser soll mit der Revision aufgehoben werden. Mit dessen Aufhebung gilt ausschliesslich das revidierte Gemeindebaureglement, in welches teilweise bisherige Regeln, zum Beispiel zur Gebäudehöhe, übernommen wurden.

Doch die Aufhebung des Quartierplans gefällt nicht allen, wie sich bereits in Zusammenhang mit der Berichterstattung zum Fall Buess im Merlachfeld gezeigt hat (die FN berichteten): Einige Anwohner befürchten, dass die Auflagen für Unternehmen mit der Aufhebung des Detailbebauungsplans stark aufgeweicht würden und der Schutz für die Wohnzone damit reduziert werde. Im Gemeindebaureglement ist der Begriff «stilles Gewerbe» nicht enthalten und würde demnach auch nicht mehr als Bedingung gelten. Und es ist dieser Begriff, welcher der Steinverarbeitungsfirma Buess zum Verhängnis wurde: Ihre Tätigkeit im Merlachfeld ist laut Bundesgerichtsentscheid nicht zonenkonform, da es sich bei der Steinverarbeitung nicht um ein sogenannt stilles Gewerbe handeln. Ein Strafverfahren gegen Buess ist eröffnet, ein Entscheid wurde noch nicht gefällt.

Auch über die Einsprachen zum Merlachfeld wird die Gemeinde verhandeln: «Wenn ein Quartier zum grössten Teil überbaut ist, ist es üblich, den Detailbebauungsplan aufzuheben.» Das Merlachfeld sei zu über 80 Prozent überbaut. Zudem hätte das Reglement aufgrund von kantonalen Gesetzesänderungen überarbeitet werden müssen. Das sei wegen der realisierten Überbauung nicht mehr opportun. Ob die Tätigkeit der Firma Buess nach Inkrafttreten der Ortsplanungsrevision legal wäre oder nicht, bleibt laut Schneider Schüttel offen.

«Wenn es für die Bewohnbarkeit eines Geschosses eine Treppe braucht, gibt es immer Möglichkeiten.»

Stanislas Rück

Vorsteher Amt für Kulturgüter

«Wenn ein Quartier zum grössten Teil überbaut ist, ist es üblich, den Detailbebauungsplan aufzuheben.»

Ursula Schneider Schüttel

Vize-Stadtpräsidentin Murten

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