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«Ein klarer Fall von Veruntreuung»

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Der 30-jährige Mann war geständig, als er gestern vor dem Bezirksgericht des Seebezirks erschien. Ja, er habe sich im Frühling 2015 aus der Kasse des Shops von Micarna in Courtepin, seinem Arbeitgeber, bedient. Er schätze, dass er in zwei Monaten 15 000 Franken geklaut habe. «Ich weiss, dass ich etwas Schlimmes getan habe, und das tut mir heute unheimlich leid. Ich will die Sache beenden und entschuldige mich bei Micarna.» Er habe das Geld einfach ohne zu überlegen ausgegeben, sagte der ehemalige Micarna-Angestellte, sei ins Casino gegangen, auswärts essen. Er leide unter seinem Fehler und schäme sich dafür. Heute habe er Arbeit, und er befürchte nicht nur, diese zu verlieren, sondern auch ausgeschafft zu werden. «Ich konnte nicht aufhören, bis sie mich ertappt haben. Ich kann mir mein Handeln nicht erklären.»

Für Staatsanwältin Liliane Hauser waren das Krokodils­tränen. Der Mann habe nicht nur viel mehr Geld aus der Kasse genommen, sondern auch während längerer Zeit, fast eineinhalb Jahren. Und viel häufiger, als er zugebe. Er habe aus besonders egoistischen Gründen gehandelt und im Nachhinein keine Reue gezeigt. Das sei ein Fall von Veruntreuung und mit 14 Monaten bedingter Freiheitsstrafe zu bestrafen. Aufgrund der Rückfallgefahr sei die Bewährungsfrist auf vier Jahre festzusetzen.

Masche war die Stornierung

Hauser schilderte, wie der Mann aus ihrer Sicht vorgegangen war: Er habe das Geld von Kunden abgezweigt und dann den Kauf in der Kasse storniert. Er habe dabei jeweils einen anderen Namen verwendet oder den Code jenes Kollegen benützt, der vor ihm die Kasse bedient hatte. Wenn sich dieser nicht wie vorgeschrieben ausgeloggt habe, sei die Stornierung über dessen Namen gelaufen. Tatsächlich seien die verdächtigen Stornierungen oft dann vorgenommen worden, wenn der Mann die Kasse übernommen habe. Eine Überwachungskamera, die während zweier Wochen installiert worden sei, habe die die Spur zum 30-jährigen Türken aufgedeckt. Die stornierten Beträge mit eingerechnet, stimmte die Kasse immer mit der Tagessumme überein. Darunter seien auch hohe Beträge gewesen, bis zu 1000 Franken an einem Tag, bis zu 17 000 Franken in einem Monat. «Er wollte immer mehr.» So seien die 122 000 Franken Deliktsbetrag zusammengekommen, die ein Mitarbeiter der Micarna berechnet hatte. Als Hauser dem Mann eine Liste der vermutlich ungerechtfertigten Stornierungen vorlegte, entgegnete dieser: «Das war nicht ich.»

Pflichtverteidiger Elias Moussa entgegnete, niemand könne sicher sagen, wie viel Geld sein Mandant der Kasse entnommen habe. Man könne nicht mehr als die von ihm zugegebenen 15 000 Franken beweisen. Auch andere Mitarbeiter könnten Zugriff zur Kasse gehabt haben. Sie könnten den Code des Angeschuldigten gehabt haben. Die vorgelegten Belege seien nicht Beweis genug dafür, dass tatsächlich er das Geld genommen habe.

«Berechnung schwierig»

Für Gerichtspräsidentin Sandrine Schaller Walker war klar: Der Mann hatte sich der Veruntreuung schuldig gemacht. Deshalb verurteile sie den ehemaligen Angestellten zu zehn Monaten Freiheitsentzug bedingt bei einer Bewährungsfrist von vier Jahren. Die Höhe des Deliktsbetrages stehe bei ihrem Entscheid nicht im Vordergrund, sie gehe von mindestens 30 000 Franken aus. «Es ist nicht möglich, eine genaue Berechnung der Schadenssumme zu machen», so Schaller.

Anwalt Elias Moussa kündigte gestern auf Anfrage an, dass er Rekurs gegen den Entscheid einlegen werde.

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