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Warnschuss für eine rabiate Bäuerin

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Schuldig auf der ganzen Linie: Marlène Collaud, Polizeirichterin des Broyebezirks, bestätigte gestern einen Strafbefehl gegen eine Landwirtin aus dem Broyebezirk vollumfänglich. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hatte die 43-jährige Frau unter anderem wegen mehrfacher Sachbeschädigung, Körperverletzung und Vergehen gegen das Tierschutzgesetz verurteilt. Nun muss die Frau 240 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten und eine Busse von 1000 Franken bezahlen. Weitere 480 Arbeitsstunden setzte die Richterin zur Bewährung mit einer Probezeit von drei Jahren aus.

Mit Heugabel angegriffen

Im Spätsommer 2014 war es zu mehreren Auseinandersetzungen zwischen der Landwirtin und ihrem Bruder gekommen. Die 43-Jährige beschädigte dabei laut Staatsanwaltschaft unter anderem das Auto ihres Bruders mit ihrem Traktor sowie mit Fusstritten. Wenige Wochen später wollten zwei Mitarbeiter des Veterinäramtes den Hof der Landwirtin kontrollieren. Die Bäuerin hetzte laut Strafbefehl die Hunde auf die Beamten und verfolgte diese mit einer Heugabel. Später stellte das Veterinäramt auf dem Hof so gravierende Mängel fest, dass der Kantonstierarzt der Frau die Haltung von Tieren verbot.

Die Staatsanwaltschaft verurteilte die Landwirtin in der Folge zu einer bedingten Geldstrafe von 180 Tagessätzen mit einer Probezeit von zwei Jahren sowie zu einer Busse von 2000 Franken.

Vorwürfe bestritten

Während der Verhandlung vor dem Polizeigericht hatte die Landwirtin sämtliche Vorwürfe bestritten. «Sie stellte sich als Opfer einer Verschwörung dar», sagte Collaud. Ihre Erklärungen seien unglaubwürdig und phasenweise regelrecht grotesk gewesen. «Ich glaube kein Wort», so Collaud. Sie habe keinen Zweifel an der Version des Strafbefehls.

«Aufgrund der grossen Zahl der Delikte sowie ihrer Art wiegt das Verschulden der Angeklagten schwer», begründete die Polizeirichterin ihre Strafzumessung. Erschwerend komme hinzu, dass sich die Angeklagte während des Strafverfahrens und der Gerichtsverhandlung unkooperativ verhalten habe. «Sie haben das Recht, im Verfahren zu l­ügen, aber Sie haben kein Recht, sich so arrogant und respektlos zu benehmen», sagte Marlène Collaud zur Verurteilten. Strafmildernd berücksichtigte die Richterin die verminderte Intelligenz. «Sie können jetzt mit der gemeinnützigen Arbeit Ihren guten Willen zeigen», fügte Collaud an. «Verhalten Sie sich dabei aber nicht korrekt, muss ich die Strafe allenfalls in eine Freiheitsstrafe umwandeln.»

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