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War es doch der ominöse dritte Mann?

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Im November 2012 brannten im Hafen von Cheyres vier Boote. Einer der Bootsbesitzer erhielt von der Versicherung rund eine Million Franken. Drei Jahre später verurteilte das Strafgericht des Seebezirks zwei Männer: Der 49-Jährige, der das Feuer gelegt hatte, erhielt eine elfmonatige Haftstrafe; weitere elf Monate kamen als bedingte Strafe dazu, mit einer Bewährungsfrist von vier Jahren. Den 40-Jährigen, der ihn angestiftet hatte, das Feuer zu legen, verurteilte das Gericht zu drei Jahren Gefängnis. Ihm hatte das eine abgebrannte Boot gehört.

Beide Männer sowie die Staatsanwältin zogen das Urteil vor das Kantonsgericht. Dort kam es gestern zu einer erstaunlichen Aussage: Der Vertreter der Versicherung sagte aus, der Bootsbesitzer, der die Million erhalten habe, habe sich gegenüber der Versicherung «speziell» verhalten.

Wer hat angestiftet?

Das war Wasser auf die Mühlen der beiden Angeklagten: Sie hatten zwar zu Beginn der Ermittlungen immer gesagt, dass der Bootsbesitzer den Feuerleger angestiftet habe. Später aber sagten sie, der zweite Bootsbesitzer – der von der Versicherung eine Million kassiert hatte – habe den 49-Jährigen dazu überredet, das Boot abzufackeln.

Staatsanwältin Liliane Hauser betonte in ihrem Plädoyer, dass der Bootsbrand insgesamt einen Schaden von rund 1,4 Millionen Franken verursacht habe; nebst den Schiffen wurde auch der Bootssteg teilweise zerstört. Der Anstifter habe auf zu grossem Fuss gelebt: Er habe sich das Boot gekauft, obwohl seine finanzielle Lage katastrophal gewesen sei. So habe er denn auch die Hafen- und Platzgebühren nicht bezahlen können. Der Mann habe gewusst, dass sein Bootsnachbar sein Schiff verkaufen wollte; dies hätte ihm wegen des Alters des Schiffes eine Einbusse eingebracht. Versichert hingegen war es zum Anschaffungspreis. Der Anstifter habe sich erhofft, dass der Mann ihn am Gewinn beteiligen würde, wenn er dafür sorge, dass sein Boot untergehe.

Elias Moussa, der Verteidiger des 40-Jährigen, betonte in seinem Plädoyer, dass sein Mandant keinen Grund gehabt habe, seinen Kollegen dazu anzustiften, sein Schiff anzuzünden. Solange ein Zweifel bestehe, dass vielleicht eine Drittperson den Brandstifter angestiftet habe, müsse sein Mandant freigesprochen werden. Die Aussage des Vertreters des Versicherung nähre solche Zweifel. Der dritte Mann haben gegenüber den beiden Angeklagten gesagt, es komme ihm gelegen, wenn sein Boot sinke; er habe dem 40-Jährigen versprochen, dass er in diesem Falle profitieren würde. Moussa plädierte darauf, dass sein Mandant nur wegen Gehilfenschaft zu verurteilen sei. Der 40-Jährige stand auch wegen zahlreichen Betrugsfällen und Nötigungen vor Gericht. Auch hier verlangte Moussa Freisprüche.

«Keine kriminelle Energie»

Pierre-Henri Gapany verlangte für seinen Mandanten, den Brandstifter, eine unbedingte Haftstrafe. Er sei überzeugt, dass eigentlich drei Personen vor Gericht stehen sollten, sagte er. Die Eigentümer hätten ihm erlaubt, ihre Schiffe anzuzünden; dass noch mehr Boote und der Steg in Flammen aufgingen, sei ein Kollateralschaden, der nicht beabsichtigt gewesen sei. «Das ist einfach so passiert, kriminelle Energie steckt nicht dahinter.» Die Staatsanwältin hingegen beharrte auf einer unbedingten Haftstrafe.

Das Gericht gibt sein Urteil in den nächsten Wochen bekannt.

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