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Respekt und Integration angestrebt

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Wie sollen die Walliser Schulen mit dem islamischen Kopftuch und anderen religiösen Symbolen umgehen? Das fragt die Walliser Dienststelle für Unterrichtswesen den Vorsteher des Departements für Volkswirtschaft und Bildung, Christophe Darbellay. Sie liefert einen Vorentwurf für eine Weisung oder einen Beschluss. Eine Weisung hätte das Ziel, «den reibungslosen Umgang mit der religiösen und kulturellen Vielfalt in der Schule zu gewährleisten», heisst es im Vorentwurf. Angestrebt werden die Respektierung der Glaubensfreiheit und die Integration der Schülerinnen und Schüler. Chancengleichheit bei der Wahl der Schule und des Berufs sowie die Gleichstellung der Geschlechter sind ebenfalls als Ziele angeführt.

«Es sind keine schwerwiegenden Einschränkungen vorgesehen», hält das Papier zum Tragen religiöser Symbole oder religiös begründeter Kleidung fest. Allfällige Einschränkungen müssten mit einem öffentlichen Interesse begründet und verhältnismässig sein. Und sie bedürften einer Gesetzesgrundlage oder zumindest und vorübergehend der geforderten Weisung. Allerdings sei «jegliche Form von Missionieren oder religiöser Zurschaustellung verboten».

Trägt eine Schülerin oder ein Schüler ein religiöses Symbol oder eine religiös begründete Kleidung, wird ein Gespräch zwischen der Klassenlehrperson und den Eltern sowie einem Vertreter der Direktion organisiert, so schlägt es die Dienststelle für Unterrichtswesen vor. Dabei würden die Erwartungen der Schule und die Pflichten der Schülerinnen und Schüler erläutert.

Obligatorisch für alle

Schülerinnen und Schüler sind laut dem vorliegenden Vorschlag verpflichtet, alle im Stundenplan vorgesehenen Fächer zu besuchen. Die Schule gewähre keinen Dispensationen für einzelne Fächer, etwa das Schwimmen, und zwar weder aus religiösen noch aus geschlechtsspezifischen Gründen. Auch die Teilnahme an von der Schule organisierten Veranstaltungen sei obligatorisch. Eine gewisse Flexibilität zeigt der Entwurf bei Zugeständnissen zur Ausübung der eigenen Religion. So «können Sonderurlaube für die Teilnahme an nichtchristlichen Feiern gewährt werden.» Auch von möglichen Anpassungen etwa bei einer Fastenzeit ist die Rede. Zudem wird eine mögliche Öffnung von schuleigenen Kapellen für andere Religionen in Betracht gezogen.

All diese Richtlinien will die Walliser Dienststelle für Unterrichtswesen möglichst rasch festgelegt haben. Es plädiert dafür für den Erlass einer Weisung. Diese liege in der Zuständigkeit des Departementsvorstehers, also beim ehemaligen CVP-Präsidenten Christophe Darbellay. Die Weisung sollte die mehrjährige Phase bis zur angestrebten Totalrevision des Gesetzes über das öffentliche Unterrichtswesen überbrücken.

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