Mindestens drei Mal hat ein Franzose im Kanton Freiburg zugeschlagen: Er hat Hausbesitzern angeboten, ihr Dach, die Steinplatten der Terrasse oder einen gepflästerten Weg zu reinigen – nur mit umweltverträglichen Mitteln, wie er versicherte. Er bot auch eine Garantie auf seine Arbeit an. Doch dann benutzte er Javelwasser; das Abwasser fing er nicht auf. Einer Frau, bei der er für 2000 Franken das Dach auf diese Weise gereinigt hatte, ging der Gemüsegarten ein. Ein Mann hatte 600 Franken für das Putzen des Pflasterwegs bezahlt; ihm starb der Rasen entlang des Wegs ab. Auch der Mann, der 3000 Franken für eine saubere Terrasse hingeblättert hatte, hatte nur noch braunes Gras rund um die Steinplatten, zudem gingen ihm zwei Rosensträucher und eine Rhabarberpflanze ein. Die Freiburger Staatsanwaltschaft hat den 29-jährigen Franzosen nun mittels Strafbefehl zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen mit einer zweijährigen Bewährungsfrist verurteilt. Dazu kommen eine Busse von 1500 Franken und knapp 800 Franken Verfahrenskosten. Der Mann wurde wegen Sachschadens, Betrugs und Verstössen gegen das Wassergesetz verurteilt – und weil er ohne Bewilligung seine Arbeit angeboten hatte.
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