Er sass trotz Fahrausweisentzug betrunken am Steuer und weigerte sich, Blut für eine Alkoholkontrolle abzugeben. Doch das war nicht alles: Der 25-Jährige trug ein T-Shirt mit dem Logo der Waadtländer Polizei, hatte eine Mütze mit der Aufschrift «Police» hinter die Windschutzscheibe gelegt – und führte in seinem Auto auch ein Blaulicht mit, das am Zigarettenanzünder angeschlossen war.
Die Freiburger Kantonspolizei untersuchte daraufhin seine Wohnung. Dort fand sie weitere T-Shirts mit der Aufschrift «Police Lausanne», mehrere Polizei-Mützen und Uniformen sowie Material, um Pullover und T-Shirts mit dem Logo zu bedrucken. Die Beamten fanden auch einen gefälschten Ausweis eines Sicherheitsbeauftragten.
Im Auto und im Haus stiess die Polizei zudem auf sieben Softair-Waffen, zwei Handfeuerwaffen und vier Gewehre. Der Mann hatte weder die Bewilligung für einen Waffenbesitz, noch konnte er Kaufverträge vorweisen.
Weil der Freiburger schon drei Mal wegen Verstössen gegen das Strassenverkehrsgesetz verurteilt worden war, stellte ihm die Staatsanwaltschaft eine schlechte Prognose aus und verurteilte ihn zu einer unbedingten Strafe: Er muss 320 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Dazu kommen eine Busse von 500 Franken sowie die Verfahrenskosten von knapp tausend Franken. Die beschlagnahmte Ware wurde zerstört.