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Die Chalets am Neuenburgersee sollen endgültig verschwinden

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Jetzt machen die Kantone Freiburg und Waadt ernst. Das Verfahren für den Rückbau der Chalets am Süd­ufer des Neuenburgersees wird nun eingeleitet, teilten die beiden Kantone gestern mit. Die zwischen 1920 und 1963 erbauten Ferienhäuser stehen auf einem Küstenstreifen, der 1982 zum Naturschutzgebiet erklärt wurde. Seitdem wird über den Abbruch der Gebäude heftig gestritten (siehe Kasten).

Die Kantone Freiburg und Waadt wollen nun koordiniert vorgehen. Freiburg wird das Abbruchverfahren über eine Änderung des kantonalen Nutzungsplans einleiten. Gleichzeitig wird die waadtländische Regierung die Grenzen der Naturschutzgebiete anpassen. Anschliessend wird auch dort ein Abbruchverfahren beginnen.

«Unser Ziel ist es, den Rückbau der Ferienhäuser bis zum Ende der Legislatur umzusetzen», sagt Staatsrätin Marie Garnier (Grüne) auf Anfrage. Auf der Freiburger Seite seien im Naturschutzgebiet 118 Chalets betroffen. «20 Prozent dieser Ferienhäuser gehören Personen aus dem Kanton Freiburg», so Garnier.

Hausbesitzer geben nicht auf

Interessierte Personen werden in öffentlichen Informationssitzungen über den Ablauf des Verfahrens und den Inhalt des geänderten kantonalen Nutzungsplans orientiert. Dieser Plan werde frühestens Ende Sommer 2018 öffentlich aufgelegt, erläutert die Raumplanungsdirektion auf Anfrage. Anschliessend können, wie üblich, Einsprachen eingereicht werden. Danach besteht auch die Beschwerdemöglichkeit ans Kantonsgericht.

Obwohl also bis zum Abschluss des Verfahrens noch einige Jahre verstreichen dürften, ist für die Kantone Freiburg und Waadt das Endergebnis bereits jetzt klar: Die Ferienhäuser werden dem Erdboden gleichgemacht. Beide erinnern in ihren jeweiligen Medienmitteilungen an die eidgenössischen und kantonalen Gerichtsentscheide aus der Vergangenheit und die Gutachten des Bundes. Deshalb sei es «nicht möglich, die Beibehaltung der Ferienhäuser in Betracht zu ziehen», schreibt der Staatsrat in seiner Mitteilung.

«Noch nicht endgültig»

Für François Kistler, Präsident der Vereinigung ARSUD, in der sich die betroffenen Ferienhausbesitzer zusammengeschlossen haben, ist der Abbruch noch nicht endgültig. «Das Verfahren ist jetzt im Gange und wir werden uns verteidigen», sagt er. Man habe noch Karten in der Hinterhand, Details will er allerdings keine verraten.

Rückblick

Der Kampf um die Ferienhäuser

Mit der Inkraftsetzung des kantonalen Richtplans 1982 wurden die südlichen Ufergebiete des Neuenburgersees geschützt. Ein Jahr später beschloss der Kanton Freiburg, dass die bestehenden Chalets eine «auf Zusehen hin erteilte Bewilligung» erhalten, die Ende 2008 abläuft. Dann «müssen die Ferienhäuser auf Kosten der Eigentümer entfernt werden.» Kurz vor Ablauf dieser Frist versuchte der Kanton unter strengen Auflagen die Chalets zu legalisieren. Dagegen rekurrierten Umweltverbände, die bis vor das Bundesgericht zogen. Die Legalisierung wurde gestoppt. Der Kanton gab beim Bund ein Gutachten in Auftrag. Dessen Empfehlung von 2013, die Chalets abzubrechen, soll jetzt umgesetzt werden.

jmw

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