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Chauffeure waren zu lang unterwegs

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Das ist ein bezahlter Beitrag mit kommerziellem Charakter. Text und Bild wurden von der Firma Muster AG aus Musterwil zur Verfügung gestellt oder im Auftrag der Muster AG erstellt.

Eine Transport­firma aus dem Kanton Freiburg hat vor einigen Monaten Besuch von der Kantonspolizei Freiburg bekommen. Aufgrund einer Anzeige haben die Behörden die Betriebsunterlagen des Unternehmens genauer geprüft und dabei diverse Verstösse gegen gesetzliche Vorschriften festgestellt – diese gingen meist zu Lasten der bei der Firma beschäftigten Chauffeure. Die Inhaber der Firma – zwei Brüder sowie der Sohn des einen – sind nun von der Staatsanwaltschaft des Kantons Freiburg per Strafbefehl verurteilt worden.

Bedingte Strafen und Bussen

Der 52-jährige Firmenchef, der für die Mehrheit der Missstände verantwortlich war, erhielt eine bedingte Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu je 130 Franken, mit einer Probezeit von zwei Jahren aufgebrummt. Er muss eine Busse von 4000 Franken sowie die Dossierkosten von 237 Franken bezahlen. Sein Sohn muss eine Busse über den gleichen Betrag berappen, während sein jüngerer Bruder zu einer Busse von 3000 Franken plus Verfahrenskosten verurteilt wurde.

Zu lange unterwegs

In den meisten Fällen geht es um Verstösse gegen die sogenannte Chauffeurverordnung, welche unter anderem die Arbeits- und Ruhezeiten der Fahrer regelt. So haben die drei Verurteilten es beispielsweise zugelassen, dass mehrere ihrer in Teilzeit beschäftigten Chauffeure in den untersuchten sechs Monaten wöchentlich mehr als die zugelassenen 48 Stunden im Einsatz waren. Die Fahrer haben dabei auch die täglichen Ruhepausen, die in der Chauffeurverordnung festgehalten sind, nicht einhalten können.

Der hauptverantwortliche Firmeninhaber hat die Übersicht über die Arbeitszeiten von sechs in Vollzeit angestellten Chauffeuren nicht à jour gehalten – entweder fehlten Daten oder sie stimmten nicht mit den Fahrtenschreibern überein. Teilweise fehlten die Fahrtenschreiber aber auch ganz. Ausserdem hat das Unternehmen Fahrzeuge, wie zum Beispiel Busse, an Personen verliehen, die nicht im Besitz der nötigen Ausweispapiere oder des nötigen Fahrausweises waren.

Bussen für die Chauffeure

Nicht nur die Firmenchefs, sondern auch die Angestellten sind im Rahmen dieser Untersuchung diverser Übertretungen für schuldig befunden worden: Mindestens 15 der bei der Firma beschäftigten Chauffeure sind per Strafbefehl zu Bussen zwischen 300 und 600 Franken verurteilt worden – weil sie die Ruhepausen nicht eingehalten und teilweise die Fahrtenschreiber nicht korrekt bedient hatten.

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