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Brandschutzfirma und die Unia haben das Kriegsbeil begraben

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Das Verhalten der Firma Intum sei unverhältnismässig gewesen. Ar­mand Jaquier bedauere dieses Verhalten, aber auch die darauffolgende Reaktion der Gewerkschaft, und hoffe auf eine bessere Zusammenarbeit in der Zukunft. So lautete die gemeinsame Erklärung des Freiburger Unia-Generalsekretärs Ar­mand Jaquier und der Vertreter der Firma Intum aus Vaulruz gestern in einer Schlichtungsverhandlung vor dem Greyerzer ­Bezirksgericht.

Die gemeinsame Erklärung steht am Ende eines Rechtsstreits, der ins Jahr 2013 zurückreicht und sich bereits durch alle Instanzen gezogen hat. Gleich im Anschluss daran zogen die Firmenverantwortlichen ihre Klage gegen Jaquier wegen Beschimpfung und übler Nachrede zurück.

Zum Gerichtsfall war es nach einer Aktion der Gewerkschaft Unia Ende Januar 2013 gekommen. Damals waren Vertreter der Unia am Morgen früh in die Firma eingedrungen, um gegen die Entlassung von vier Mitarbeitern zu protestieren. Diesen war einige Tage zuvor gekündigt worden, weil sie federführend bei einer Protestaktion gegen die Arbeitsbedingungen in der auf Brandschutz spezialisierten Unternehmung waren. Sie hatten vor allem bemängelt, dass ihre Arbeitswege zu Aufträgen in der ganzen Westschweiz nicht abgegolten werden, was dem Gesamtarbeitsvertrag der Branche zuwiderläuft. Doch später zeigte sich, dass der Gesamtarbeitsvertrag auf die Firma im Kanton Freiburg gar nicht anwendbar ist.

Das Eingreifen der Gewerkschaft an diesem Tag Ende Januar 2013 sei unverhältnismässig gewesen, sagten der technische Direktor der Firma sowie der frühere Finanzverantwortliche, der sich mittlerweile aus der Unternehmung zurückgezogen hat. «Wir waren Jungunternehmer und wir haben einige Fehler gemacht», gab der technische Direktor vor Gericht zu. Dass der Fall von den Medien aufgegriffen worden sei, habe die Firma mehrere Aufträge vor allem im Kanton Freiburg gekostet.

Unia-Generalsekretär Ar­mand Jaquier seinerseits bestand darauf, dass die Kündigungen der vier Mitarbeitenden nicht minder unverhältnismässig gewesen seien als die nachfolgende Unia-Aktion. Bereits vor der Verhandlung von gestern waren die Verfahren gegen ihn wegen Verleumdung, Nötigung und unlauteren Wettbewerbs eingestellt worden.

bearbeitet von fg/FN

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