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Bedingte Strafe für Unfall auf Zebrastreifen

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Im Mai 2016 hat eine 86-jährige Autofahrerin ein vierjähriges Kind angefahren (die FN berichteten). Der Bub war mit seinem Trottinett unterwegs und überquerte in Siviriez die Strasse. Sie sah den Knaben jedoch nicht und fuhr ihn mit ihrem linken Kotflügel an. Der Bub wurde am Kopf verletzt; ein Helikopter brachte ihn ins Spital. Er erlitt ein leichtes Schädel-Hirn-Trauma. Die Familie hat Anzeige wegen fahrlässiger leichter Körperverletzung eingereicht. Der Freiburger Staatsanwalt Laurent Moschini hat nun die Autofahrerin zu einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen verurteilt; die Bewährungsfrist läuft über zwei Jahre. Sie muss eine Busse von 300 Franken bezahlen, dazu kommen Gerichtskosten von gut 700 Franken. Laut Strafbefehl fuhr die Frau zu schnell und war nicht genügend aufmerksam.

njb

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