Das Hauptargument gegen das Raumplanungsgesetz: Die Gemeinden und Kantone werden durch die Bundesparlamente bevormundet. Es ist kaum einzusehen, dass die Ratsmitglieder in Bern die Situation in einer Gemeinde (zum Beispiel in unserm Kanton oder im Oberwallis) besser kennen und beurteilen können als die heute zuständigen örtlichen Behörden. Auch wenn an gewissen Orten zu grosse Baulandreserven vorhanden sind, rechtfertigt dies kaum, dass Rechtsungleichheit geschaffen werden soll, indem die betroffenen Eigentümer faktisch enteignet werden. Dem Kulturland helfen solche Massnahmen kaum. Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit steigen aber durch die künstliche Verknappung die Bodenpreise, und sie führen mittelfristig zu höheren Mieten. Wollen wir das?