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Familienartikel: Kein Zwang, sondern mehr Freiheit

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Es ist eine Tatsache: In vielen Haushalten sind heute zwei Gehälter nötig, um die Familie über die Runden zu bringen. Wir haben aber immer noch nicht genügend Krippen, und die vorhandenen Plätze sind teuer. Mit dem Familienartikel, der Bund und Kantone in die Pflicht nimmt, um gute Rahmenbedingungen zu schaffen, damit die Vereinbarkeit von Familie und Erwerbstätigkeit möglich wird, setzen wir ein starkes Zeichen. Kritiker behaupten, dass mit der Annahme des Familienartikels sämtliche Kinder in Krippen geschickt werden müssten. Es ist sogar die Rede von «Staatskindern». Diese Argumente haben mit dem Sinn und Zweck des Familienartikels nichts zu tun. Keine Familie wird durch diesen Verfassungsartikel in ein bestimmtes Korsett gezwungen, im Gegenteil: Er ermöglicht den Familien, ihr Lebensmodell frei zu wählen, einschliesslich des traditionellen. Es würde auch weiterhin jedem freistehen, seine Kinder selber zu betreuen, oder die Unterstützung einer Kindertagesstätte in Anspruch zu nehmen – allerdings unter einfacheren Voraussetzungen. Am 3. März 2013 haben wir die Möglichkeit, die Unterstützung der Familie in der Verfassung zu verankern. Stärken wir unsere Familien!

 

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